HINTERGRUND: Denkmalschutz in Potsdam
Die rechtliche Grundlage für den Denkmalschutz in Potsdam ist das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz. Zuständig ist die Untere Denkmalschutzbehörde als Teil der Bauverwaltung.
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Die rechtliche Grundlage für den Denkmalschutz in Potsdam ist das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz. Zuständig ist die Untere Denkmalschutzbehörde als Teil der Bauverwaltung. Geschützte Häuser sind in der Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen. Ende 1990 standen in Potsdam 898 Positionen unter Denkmalschutz, was etwa 1100 Gebäuden entsprach. Mit dem Gesetz über die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg sind später zwei Untere Denkmalschutzbehörden in Potsdam geschaffen worden. Die Stiftung ist seitdem selbstständige Untere Denkmalschutzbehörde für die in ihrem Besitz befindlichen Gebäude und Anlagen. Zurzeit sind mehr als 3000 Einzelgebäude, gärtnerische Anlagen, bewegliche und technische Denkmale in die Denkmalliste eingetragen. Neben dem Unesco-Gebiet gibt es in Potsdam noch fünf Denkmalbereiche: Nowawes sowie die Nauener, Brandenburger, Berliner und die Jägervorstadt. PNN
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