Aus dem GERICHTSSAAL: „Der hat ein Messer“
Opfer erlitt Prellung und Schnittverletzung
Stand:
„Boris B. ist mit dem Messer auf mich losgegangen. Dabei wollte ich nur meine Frau sprechen, die vor einer Woche zu ihm gezogen war“, berichtet Thomas T.* (46) vor Gericht. Dies habe sein Nebenbuhler mit aller Macht verhindern wollen. Bei dem anschließenden Gerangel sei er die Treppe hinuntergestürzt, habe sich eine Schädelprellung, diverse Schürf- sowie Schnittwunden und einen Fingerbruch zugezogen, so der 115-Kilo-Mann.
Zu Prozessbeginn schweigt Boris B.* (49) zum Anklagevorwurf der gefährlichen Körperverletzung. Um so mehr redet Thomas T., lässt den Vormittag des 12. Mai 2007 Revue passieren. „Meine Frau hatte alle meine Papiere mitgenommen. Auch meinen Schwerbehinderten-Ausweis. Den wollte ich holen. Außerdem sollte sie mir Geld fürs Wochenende geben“, erzählt der schwergewichtige Potsdamer. Nichts Böses ahnend habe er sich auf den Weg zu seinem Nachfolger gemacht, zweimal geklingelt, zweimal geklopft. „Dann stand er plötzlich vor mir und hatte ein Klappmesser in der Hand. Er tat so, als ob er zustechen wollte. Ich wehrte die Bewegungen ab. Dann habe ich auf seinen Arm geschlagen. Da flog das Ding weg. Anschließend haben wir uns ein bisschen gekabbelt.“ Als er den Halt verlor, habe er Boris B. „ganz bewusst die Treppe mit hinuntergenommen“, räumt Thomas T. ein. „Meine Frau hat bei der Polizei behauptet, ich wollte die Tür eintreten. Ich habe Schuhgröße 46. Da hätte man Abdrücke finden müssen.“
„Ihre Ehefrau hat Sie vorher wegen zweifacher Vergewaltigung angezeigt“, wirft der Verteidiger ein. „Stimmt nicht“, pariert der Zeuge. „Wegen dreifacher.“ Er gibt auch zu, regelmäßig zu trinken. Am Tattag hatte er noch 1,08 Promille Restalkohol intus.
„Beide haben geblutet. Ich hörte die Worte: “Der hat ein Messer“. Wäre ich nicht dazugekommen, wäre vielleicht noch Schlimmeres passiert“, mutmaßt der Vermieter des Angeklagten. Er trennte die Kampfhähne, kümmerte sich anschließend um seine kleine Tochter, die vor Angst schrie.
Boris B.* (49) möchte sich nun doch äußern. „Ich habe nicht mal ein Taschenmesser“, beteuert der Witwer. „Allerdings haben wir ein bisschen gekämpft. Dabei ging die Dekoration im Vorflur zu Bruch.“ Vielleicht sei Thomas T. in die Scherben gefallen, habe sich seine Blessuren dadurch zugezogen? Der Verteidiger regt ein Rechtsgespräch an. Danach verkündet die Richterin: „ Um ein Urteil zu sprechen, bedarf es weiterer Ermittlungen.“ Dann beschließt sie, das Verfahren aus prozessökonomischen Gründen einzustellen. Allerdings muss Boris B. 250 Euro Geldbuße an die Staatskasse zahlen. (*Namen geändert.) Hoga
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