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Shoppen, was das Zeug hält. Verkaufsoffene Sonntage sind regelmäßig der Renner, vor allem in den Einkaufszentren. Am gestrigen Sonntag machte das Stern-Center den Auftakt, Tausende pilgerten durch die Geschäfte. Wann und wie oft es so weitergeht, darüber sind Stadt und Land unterschiedlicher Auffassung.

© Andreas Klaer

Landeshauptstadt: Der Kampf um den Shopping-Sonntag

Stadt und Land stehen sich im Streit um die Ladenöffnung unversöhnlich gegenüber – und bemühen wohl bald die Justiz

Von Peer Straube

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Frankfurt (Oder) und Rathenow machen es so, Bernau und Cottbus auch. Die Liste der Kommunen, die eine vermeintliche Lücke im Ladenöffnungsgesetz des Landes ausgemacht haben, ist lang. Ob das Gesetz tatsächlich Interpretationsspielraum lässt, muss womöglich das Verwaltungsgericht entscheiden – auf Initiative der Landeshauptstadt.

An höchstens sechs Sonntagen im Jahr dürfen in Brandenburgs Städten und Gemeinden die Läden öffnen, so steht es im Gesetz. Für Potsdams Stadtverwaltung lässt diese Grundthese Raum für Auslegung. So haben die Stadtverordneten auf Vorschlag des Rathauses bekanntlich eine Verordnung beschlossen, wonach die Stadt in vier Bereiche eingeteilt wird. Entsprechend der dort jeweils üblichen Feste dürfen die Läden dort an sechs Sonntagen öffnen. Weil es aber Termine gibt, die für alle gelten – etwa die Adventszeit –, summieren sich die Sonntage, an denen irgendwo in der Stadt eingekauft werden kann, auf zwölf.

Das Rathaus argumentiert, man habe dem Gesetz genüge getan, weil kein Mitarbeiter im Einzelhandel an mehr als sechs Sonntagen malochen muss. Zudem wähnt man sich im Recht, weil es andere Städte genauso machen. Brandenburgs Arbeitsministerium sieht diesen Spielraum nicht – und hat dies auch mehrfach deutlich gemacht, zuletzt in einem Brief vom 28. Februar, kurz nachdem die Stadtverordneten die Verordnung beschlossen haben. In dem Brief wird der Oberbürgermeister beauftragt, die „gesetzeswidrige“ Regelung freiwillig zurückzunehmen, andernfalls werde das Land als Aufsichtsbehörde die entsprechende Weisung erteilen. „Bedauerlicherweise haben wir auf dieses Schreiben keine Antwort erhalten“, sagte Ministeriumssprecher Florian Engels den PNN. Weil die Verordnung inzwischen in Kraft ist – am gestrigen Sonntag hatte etwa das Stern-Center geöffnet – werde man die Stadt nun per Weisung zwingen, die Regelung zu kippen, kündigte Engels an. Die anderen Kommunen dürften ähnliche Post erhalten.

Potsdams Chefwirtschaftsförderer Stefan Frerichs hofft zwar noch darauf, das Ministerium umstimmen zu können, macht sich aber schon auf den Gang zum Gericht bereit. Sollte es keine Einigung geben, „müssen wir uns überlegen, ob wir das vom Verwaltungsgericht prüfen lassen“, sagte er den PNN. Nirgendwo im Ladenöffnungsgesetz sei explizit dargelegt, dass man die Stadt nicht in bestimmte Bereiche einteilen dürfe. Wichtig sei lediglich, dass kein Arbeitnehmer an mehr als sechs Sonntagen arbeiten gehen müsse. Damit werde auch die Forderung der Kirche nach der Sonntagsruhe erfüllt.

Frerichs weiß die Industrie- und Handelskammer (IHK) und den Einzelhandelsverband auf seiner Seite. Die Kirchen und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi vertreten eher die Landesseite, hätten in Gesprächen mit der Stadtverwaltung zumindest „anteilig Verständnis für unsere Position“ gezeigt, sagte der Wirtschaftsförderer. Es gehe nicht um eine Extrawurst für die Landeshauptstadt, so Frerichs. Man wolle eine gute Regelung für das ganze Land erreichen. In dieser Woche werde die Stadt „aktiv auf das Land zugehen“ und noch einmal das Gespräch suchen, kündigte Frerichs an. Er hoffe, dass man die Verordnung wenigstens ein Jahr lang testen könne und danach zu prüfen, ob die Erfahrungen positiv seien.

Auch das Land wolle ein „lebendigen Stadtzentrum“ , sagte Engels. Doch existiere bereits ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das dem Land recht gebe.

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