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Aus dem GERICHTSSAAL: Der ungehorsame Soldat Befehlsverweigerung bei Übung kostete 1200 Euro

Maik M.* (22) gab sich vor Gericht knurrig und sperrig.

Stand:

Maik M.* (22) gab sich vor Gericht knurrig und sperrig. Das scheint seine Art zu sein. Bei den Vorgesetzten eckte der Zeitsoldat mit diesem Charakterzug bereits an. Die Situation eskalierte während einer Übung der Bundeswehr am 1. August vorigen Jahres auf dem Standortübungsplatz in Groß Glienicke. Ein Minenunfall in Feindesland wurde simuliert. Maik M. sollte die Bergung „verletzter“ Kameraden sichern. Laut Staatsanwaltschaft verweigerte er dann aber den Gehorsam. Dies sollte mit einem Strafbefehl über 1200 Euro geahndet werden. Der Soldat fühlte sich zu Unrecht gemaßregelt, legte Einspruch gegen die Sanktion ein.

Während der gestrigen Hauptverhandlung hatte er Gelegenheit, seine Sicht der Dinge darzustellen. „Ich war körperlich am Ende. Das habe ich auch zu verstehen gegeben. Trotzdem wurde ich vom Oberfeldwebel R. zum Rennen aufgefordert. Ich habe ihm gesagt, so viel ich weiß, soll an einer Unfallstelle nicht gerannt werden.“ Danach – so die Aussage des Angeklagten – habe er sein Gewehr auf den Rucksack gelegt, sich wenig später aber besonnen und die Waffe wieder aufgenommen. Als Befehl im eigentlichen Sinn habe er die Aufforderung, sich etwas schneller zu bewegen, nicht verstanden.

Oberfeldwebel Ramon R.* (30) beurteilte während der Übung die fachliche Leistung der Gruppe. „Alles ging sehr schleppend. Sie sollte mehr Elan zeigen“, erinnerte sich der Berufssoldat im Zeugenstand. Er habe besonders Maik M. mehrfach darauf hinweisen müssen, seiner Aufgabe der „Rundumsicherung“ gerecht zu werden und zügiger im Gelände zu agieren. Daraufhin habe sich eine Diskussion um die Gangart am Katastrophenort entsponnen. „Ich gab ihm zu verstehen, dass im militärischen Bereich andere Gesetze gelten als im zivilen Sektor. „War Ihre Weisung eindeutig als Befehl zu erkennen“, vergewisserte sich Amtsrichterin Kerstin Devriel. Als der Zeuge dies bejahte, wunderte sie sich doch sehr. „Und dennoch wurde diskutiert?“ Der Hauptfeldwebel parierte: „Die jungen Leute befolgen einen Befehl oft nicht sofort. Soldaten sind schließlich Bürger in Uniform und ein Spiegel der Gesellschaft.“ Beim zweiten Mal sollte der Befehl dann allerdings ohne Murren ausgeführt werden. Doch Maik M. habe sein Gewehr auf die Erde geschmissen und erklärt, ihm sei sowieso alles egal. Man könne ihn ruhig entlassen. Hätte er vor der Übung über gesundheitliche Probleme geklagt, wäre er zum Truppenarzt gebracht worden. „Das ist unsere Fürsorgepflicht“, so der Zeuge.

Die Vorsitzende regte an, Maik M. möge seinen Einspruch gegen den moderat ausgefallenen Strafbefehl zurücknehmen. Das tat er nach langem Überlegen auch – knurrig und mit mürrischem Gesicht. (*Namen geändert.) Hoga

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