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In Potsdam wurde eine AfD-Veranstaltung gestört.

© dpa (Archiv)

Kommentar über AfD und den neuen Moschee-Standort: Die AfD stellt Grundrechte infrage

Mit dem Vorschlag, dass Potsdamer über den Moschee-Standort abstimmen sollen, stellt die AfD aus populistischen Motiven das Grundrecht der Religionsfreiheit infrage. Ein Kommentar.

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Potsdam - Eigentlich war es klar: Die Standortsuche für einen Gebetsraum und ein Gemeindezentrum der Muslime in Potsdam hat die AfD auf den Plan gerufen. Sie fordert: Für den möglichen Standort, einen leer stehenden Supermarkt, soll die Stadt Potsdam nun die Anwohner fragen, ob sie damit einverstanden sind. Damit stellt die AfD – aus populistischen Motiven – das Grundrecht der Religionsfreiheit infrage. „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich“, heißt es im Grundgesetz. Und: „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Es gilt also die Autonomie von Religionsgemeinschaften, dazu gehören die Bauten zur Ausübung der Religion. Aus ähnlichen Gründen hat die Stadt es bisher abgelehnt, über den Wiederaufbau der Garnisonkirche abstimmen zu lassen. Das macht Sinn: Grundrechte dürfen kein Gegenstand der Launen einer Anwohnerversammlung oder einer Volksabstimmung werden. Zumal am Schlaatz keine „echte“ Moschee mit Minarett und Muezzin geplant ist, sondern vor allem ein ausreichend großer Gebetsraum gesucht wird. Ortsunkenntnis beweist die AfD zudem, wenn sie für die Kaufhalle fordert, diese möge doch zum Freizeitzentrum werden – obwohl sich gleich in der Nähe zwei öffentliche Bürgerhäuser und ein Jugendklub befinden.

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