Prozess am Amtsgericht Potsdam: Die Ex-Freundin gestalkt und bedroht
Vor dem Amtsgericht Potsdam wurde der Prozess gegen einen 32-jährigen Imbissverkäufer aus dem Iran eröffnet. Er soll seiner Ex-Freundin nachgestellt haben und ihr sowie ihrem neuen Freund mit dem Tod gedroht haben.
Stand:
Neun Jahre lang lebte Wiebke S. (* alle Namen geändert) unter den Gewaltexzessen ihres damaligen Freundes Malik B. Im September 2014 trennte sie sich schließlich von ihm – ein Kraftakt für Wiebke S., wie sie selbst beim Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Potsdam am gestrigen Dienstag sagte. Die Anklage gegen den seit 18 Jahren in Deutschland lebenden Iraner lautet unter anderem auf unerlaubtes Nachstellen, Bedrohung und Brandstiftung. Gab Wiebke S. ihrem damaligen, spielsüchtigen Freund kein Geld für die Spielhalle oder verweigerte sie den Geschlechtsverkehr mit ihm, habe er sie geschlagen und, so schilderte sie unter Tränen, gesagt: „Das ist die Strafe Gottes.“
Wiebke S. wollte sich seit Jahren von ihm trennen
Die 31-jährige Krankenpflegerin aus Potsdam brauchte mehrere Jahre, um die Kraft aufzubringen, sich vom angeklagten Malik B. zu trennen – Psychiater konnten sie während ihrer notwendig gewordenen Therapie dazu ermutigen. Den Entschluss, sich zu trennen, hatte sie schon lange zuvor gefasst. Aus Angst habe sie ihn aber nicht in die Tat umgesetzt, sagte sie.
Nach der Trennung am 15. September stellte Malik B. seiner ehemaligen Freundin ununterbrochen nach. Ein Gerichtsbeschluss vom 20. September 2014 verbietet es ihm, Kontakt mit Wiebke S. aufzunehmen, er darf sich ihr nur auf 100 Meter nähern. Mehrfach hat Malik B. laut Anklage gegen die Auflagen verstoßen. Er bombardierte seine Ex-Freundin mit SMS und suchte sie an ihrer Arbeitsstelle auf.
Angeklagter drohte dem neuen Freund mit Mord
Alles, weil er seinen Sohn – das gemeinsame, mittlerweile neunjährige Kind – sehen wollte, beteuerte Malik B vor Gericht. Wiebke S. zufolge, im Prozess Nebenklägerin, sei er bei seinen Stalking-Besuchen aber nur einmal auf den gemeinsamen Sohn zu sprechen gekommen. Eine Familienangehörige von Wiebke S. sagte den PNN am Rande des Prozesses, dass der Junge infolge der Stalking-Attacken zweimal die Schule wechseln musste und sehr introvertiert sei. Die anderen Male – die Anklage erfasst 17 Tage bis zum 10. November – habe Malik B. sie zurückgewinnen wollen, so Wiebke S. „Du wirst immer mein Schatz sein“, sagte er ihr gegenüber laut Anklage. Und: „Ich werde dich überall finden, egal wo du hingehst.“
Dass er ihr nachstellte, räumte der Dönerverkäufer aus Neuseddin ein. Anders als die Anklage es formuliert, habe er aber niemandem mit dem Tode bedroht, sagte Malik B. Zu Heiko M., dem neuen Freund von Wiebke S., soll er der Anklage zufolge einmal gesagt haben: „Du kannst dir schon mal dein Grab schaufeln, denn ich schwöre, ich werde dich umbringen.“ Außerdem soll Malik B. seiner Ex-Freundin mit der Entführung des gemeinsamen Sohnes in den Iran gedroht haben.
Auto von Heiko M. angezündet
Zudem soll Malik B. in das Auto von Heiko M. eingebrochen sein, Dokumente gestohlen haben, um dessen Adresse herauszubekommen. Bei M. ist Wiebke S. nach der Trennung untergetaucht. In der eigenen Wohnung war sie seitdem aus Angst nicht mehr, leerte nur noch den Briefkasten, in dem sie auch immer wieder Fotos und Briefe von Malik B. fand.
Das Auto von Heiko M. wurde Ziel von Sabotageakten, die Windschutzscheibe wurde eingeschlagen, später die Reifen zerstochen. In der Nacht zum 19. Januar wurde es dann mithilfe von Brandbeschleunigern abgefackelt – die Anklage beschuldigt auch in diesem Fall Malik B.
Die Betroffene leidet noch immer
Noch während der Beziehung – im Mai 2014 – hat sich Wiebke S. in psychiatrische Behandlung begeben, war ein halbes Jahr arbeitsunfähig und wurde kurzzeitig sogar stationär aufgenommen. Bis heute hat sie wöchentlich Therapiesitzungen. Ihr Alltag hat sich seit der Trennung erheblich verändert: Treffen mit Freunden muss sie aus Angst, auf Malik B. zu treffen, häufig absagen. Immer wieder muss sie wegen akuter Schübe ihrer diagnostizierten Hypochondrie krankgeschrieben werden. Es ist eine psychische Störung, bei der die Betroffenen unter Ängsten leiden, eine ernsthafte Erkrankung zu haben. Von den Ärzten weiß sie: „Die Ängste, die ich vor ihm habe, lebe ich über meinen Körper aus.“ Am Donnerstag, dem 1. Oktober, um 9 Uhr wird der Prozess vor dem Amtsgericht fortgesetzt.
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