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Kommentar über das verbotene Max-Dortu-Gedenksteinewerfen: Die Grenzen der Gedenkaktion

Potsdam - Wie eng sind die Grenzen für eine Gedenkaktion? Die Potsdamer Polizei meint zumindest: ziemlich eng.

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Potsdam - Wie eng sind die Grenzen für eine Gedenkaktion? Die Potsdamer Polizei meint zumindest: ziemlich eng. Erneut hat die Behörde das das sogenannte Max-Dortu-Gedenksteinewerfen verboten, das die linksalternative Wählergruppe Die Andere am Landtag abhalten wollte – mit leichten Styropor-Steinen. Der Hintergrund: Die Andere will an Ereignisse aus dem November 1848 erinnern, als im benachbarten Berlin gerade die Reste der sogenannten März-Revolution niedergeschlagen wurden und in Potsdam unter Führung des später ermordeten Potsdamer Demokraten Max Dortu wütende Bürger jede Menge Steine gegen das preußische Stadtschloss warfen – mit rund 50 Teilnehmern will Die Andere dieses historische Ereignis nachempfinden. Die Polizei argumentiert: Damit würde die Würde des Landtags als Ort der Demokratie beeinträchtigt – vielmehr wolle Die Andere, die als Gegner des Wiederaufbaus des Stadtschlosses gilt, ihre Ablehnung gegen das Gebäude zum Ausdruck bringen.

Natürlich: Das mag sogar ein Antrieb für die Aktion sein. Doch rechtfertigt das die Einschränkung demokratischer Grundrechte? Leidet tatsächlich die Würde eines Ortes der Demokratie, die ja erklärtermaßen bunt und vielfältig sein soll, wenn vor seinen Mauern an einem Abend eine provokante politische Kunstaktion stattfindet? Wohl kaum. Gut, dass dieser Streit vor Gericht geklärt wird.

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