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Ein neuer Personalausweis kostet ermäßigt 28,80 Euro. Zu viel für einen Rentner aus Potsdam.

© dpa

Mittelloser Rentner aus Potsdam: Die Stadt bleibt hart

Weil ein mittelloser Rentner aus Potsdam sich einen neuen Personalausweis nicht leisten kann, muss er nun ohne seine monatliche Rente auskommen. Die Stadt bleibt bei ihrer harten Haltung.

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Potsdam - Im Fall des 74-jährigen Rentners ohne Personalausweis bleibt die Potsdamer Stadtverwaltung bei ihrer harten Haltung und will dem Mann die rund 30 Euro für das Dokument nicht erlassen. Grundsätzlich gelte, dass Aufwendungen für den Personalausweis bei Leistungsempfängern im Rahmen der Sozialleistungen gewährt würden, teilte Stadtsprecherin Christine Homann mit. „Leider ist es an dieser Stelle nicht möglich, einen Antragsteller anders zu behandeln als andere Bezieher von Sozialleistungen“, fügte sie hinzu. Zudem habe der Rentner in seinem Antrag nicht vorgetragen, dass er zusätzliche finanzielle Belastungen habe, die eine Bezahlung unmöglich machen. Sie verwies darauf, dass der Betrag auch in kleinen Raten bezahlt werden könne.

Kein Perso: 74-Jähriger kommt nicht an seine Rente ran

Wie berichtet hat der 74-jährige diabeteskranke Mann nur eine geringe Rente und erhält noch rund 200 Euro als Hilfe zum Lebensunterhalt dazu. Da der Mann kein eigenes Girokonto besitzt, bekommt er einen Rentenscheck, den er aber nur mit einem gültigen Ausweis bei einer Bank einlösen kann. Nun muss er möglicherweise ohne die monatliche Rente auskommen – weil ihm die Stadt die Gebühren für seinen Personalausweis von 28,80 Euro nicht erlässt oder reduziert.

Mittlerweile ging beim Anwalt des Mannes, Jens Frick, ein weiterer entsprechender Bescheid ein. Gegen diesen legte Frick Widerspruch ein, auch beantragte er beim Verwaltungsgericht eine Einstweilige Anordnung, um zu erreichen, dass der Ausweis vorläufig und ohne Gebühren ausgegeben wird.

Spenden bringen dem Rentner eventuell Nachteile

Nach dem PNN-Bericht in der vergangenen Woche hatten viele Leser betroffen reagiert und sich bereit erklärt, für den Mann spenden zu wollen. Ob und wie die Spenden von Anwalt Frick für seinen Mandanten angenommen werden können, ist aber noch unklar. Die Spenden hätten „möglicherweise Nachteile für die Kosten des Gerichtsverfahrens“. Zudem könne eine Spende Auswirkungen auf die Ansprüche an Sozialleistungen haben. „Wir lassen jetzt bei der Stadt klären, dass ihm keine Nachteile entstehen“, sagte Frick den PNN. Er rechnete damit, dass eine Entscheidung dazu in dieser Woche vorliege.

Zwar sieht die Personalausweisgebührenverordnung grundsätzlich vor, dass die Gebühren ermäßigt oder erlassen werden können, wenn die Person bedürftig ist. Dies ist etwa bei einer Krankheit der Fall. Der Fachbereich Ordnung und Sicherheit der Stadtverwaltung beruft sich aber darauf, dass die Gebühren mit der Anpassung des Regelbedarfs für Sozialhilfeempfänger abgegolten sind. Eine Einzelfallprüfung erfolgt nicht. Genau dies kritisierte Frick erneut. „Aus meiner Sicht ist die Einheit der Rechtsordnung hier verletzt“, betonte er. Demnach dürfen sich Rechtsnormen eigentlich nicht widersprechen.

Stefan Engelbrecht

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