Aus dem GERICHTSSAAL: Drei Tage dauerndes Martyrium? Vergewaltigung und Schläge nicht erwiesen
Die Anklage lautete auf Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung. Als Rico R.
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Die Anklage lautete auf Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung. Als Rico R.* (25) nach mehrstündiger Verhandlung freigesprochen wurde, stürmte das vermeintliche Opfer Sandra S.* (28) wutentbrannt und lautstark schimpfend aus dem Saal. Niemand hatte der Tierpflegerin die Geschichte ihres dreitägigen Martyriums abgenommen. „Wir sind überzeugt, dass da etwas Unerfreuliches geschehen ist. Wir meinen aber, die Zeugin hat maßlos übertrieben“, stellte die Schöffengerichtsvorsitzende Birgit von Bülow klar.
Am 21. August 2010 soll Sandra S. ihrem Bekannten Rico R. den versprochenen Hundewelpen zum Eingewöhnen in die Wohnung gebracht haben. Während eines Streits um den Preis des Vierbeiners – so der Vorwurf – habe der Potsdamer die Frau gegen einen Schuhschrank geschubst, sie mit Fäusten geschlagen und gewürgt, später gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr vollzogen. Das Handy, mit dem sie Hilfe herbeirufen wollte, soll Rico R. zerstört haben. Wieso Sandra S. die Wohnung des Angeklagten erst am Morgen des 23. August verließ, obwohl die Türen keinesfalls verschlossen waren, blieb während der Beweisaufnahme unklar. Auch die von ihr beschriebenen Tätlichkeiten stimmten keinesfalls mit den ärztlich attestierten Hämatomen überein.
„Ich hatte an einen Freundschaftspreis von 75 Euro für den Hund gedacht. Plötzlich sollte er 200 Euro kosten. Das war mir zu viel“, berichtete Rico R. „Sandra sollte den Hund nehmen und gehen.“ Doch die Potsdamerin habe über Rückenprobleme geklagt und sich auf seine Couch gelegt. „Ich gab ihr eine Schmerztablette, dann schlief sie ein“, berichtete der gelernte Mechaniker. „Sandra blieb öfter mal bei mir, besonders wenn sie Stress mit ihrer Mutter hatte. Ich habe sie weder vergewaltigt noch ihr das Handy abgenommen.“
„Ich dachte, wenn ich die Wohnung verlasse, kriege ich noch mehr Schläge“, erzählte Sandra S. im Zeugenstand. „Rico sagte, du kommst hier nicht mehr lebend raus. Und falls ich der Polizei von der Vergewaltigung erzähle, wird er meiner Mutter etwas antun.“ „Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass Teile des Erzählten auf realem Erleben beruhen“, führte die psychiatrische Sachverständige Dr. Katja Erdmann im Prozess aus. Sie wurde vom Gericht beauftragt, die Aussage des vermeintlichen Opfers auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Allerdings neige Sandra S. dazu, Wahrnehmungen und Interpretationen zu vermischen. Körperliche Beschwerden würden von ihr erfunden oder übertrieben. „Es gab einen Angriff auf die Zeugin. Aber wenn sie so geschlagen worden wäre, wie sie es darstellt, dann sähen die Verletzungen anders aus. Kann man eine Tat nicht eindeutig beweisen, kann es kein Urteil geben“, brachte es der Vertreter der Staatsanwaltschaft auf den Punkt. (*Namen geändert.) Hoga
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