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Aus dem GERICHTSSAAL: Drogen statt Diebesgut

Fatale Ähnlichkeit mit gesuchtem Langfinger

Stand:

Die Polizisten wähnten in Mike M.* (22) den gesuchten Langfinger, unterzogen ihn am Nachmittag des 18. Mai einer Personenkontrolle. Statt Diebesbeute entdeckten sie im Rucksack des wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstandes gegen die Staatsmacht Vorbestraften allerdings knapp 27 Gramm Cannabis. Einen Monat zuvor wurde der Potsdamer schon einmal mit rund 18 Gramm Rauschgift, zwei Feinwaagen und Dutzenden leeren Portionstütchen von den Ordnungshütern erwischt. Das brachte ihm eine Anzeige ein. Das Amtsgericht verurteilte Mike M. jetzt wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, setzte sie für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung aus.

Gestohlen habe er noch nie, Drogen konsumiert aber schon, erzählte der Angeklagte mit dem Kindergesicht. Seit er eine Freundin und den Job in der Zeitarbeitsfirma habe, sich auf der Suche nach einer eigenen Wohnung befinde, sei damit allerdings Schluss. An jenem Maitag sei er auf dem Weg zur Havel gewesen, um seine letzten Vorräte in deren Fluten zu versenken.

„Und was war am 17. April 2010?“, wollte Richter Francois Eckardt wissen. „Da war ich mit Kumpels auf einer Techno-Party. Es stimmt nicht, dass ich dort Drogen verkaufen wollte. Das hat die Polizei falsch aufgeschrieben“, korrigierte Mike M. die Anklageschrift. „Ich wollte sie lediglich mit meinen Freunden teilen.“ Der Vorsitzende hakte nach: „Sie sind in einem Opel Vectra vor der Polizei geflüchtet. Das Auto wurde dann verschlossen auf einem Acker gefunden. Der Fahrer war verschwunden. Aber Sie hat man mit Betäubungsmittel und diversen Utensilien in der Nähe gestellt.“ Dafür hatte der Angeklagte eine einfache Erklärung parat. Seine Eltern, bei denen er momentan noch wohne, seien extrem neugierig. Kurz vor dem Vorfall hätten sie eine Wasserpfeife in seinem Zimmer gefunden. „Da gab es mächtigen Krach. Seitdem habe ich die Sachen in meinem Rucksack herumgeschleppt und mich schließlich entschlossen, alles wegzuwerfen.“ Da der Potsdamer bereits unter Bewährung steht, wurde sein Bewährungshelfer zur Verhandlung geladen. Früher habe sein Proband Alkoholmissbrauch betrieben, sei dann auf „illegale Substanzen umgestiegen“, berichtete er. Weil Mike M. die Lehre oft schwänzte, sei er zur Abschlussprüfung nicht zugelassen worden. „In seinem Elternhaus haben sich schreckliche Szenen abgespielt. Ihm drohte der Rausschmiss. Inzwischen ist er auf einem guten Weg“, so der Sozialarbeiter. Den solle er möglichst nicht verlassen, riet Richter Eckardt. „Sonst sehen wir uns hier wieder. Dann haben Sie eine Wohnung - ob Sie wollen oder nicht.“ (*Name geändert.) Hoga

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