Landeshauptstadt: Drogendealer muss ins Gefängnis
Komplizen kamen mit Bewährungsstrafen davon
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Komplizen kamen mit Bewährungsstrafen davon Von Gabriele Hohenstein Ein Jahr lang wurde eine Wohnung am Schlaatz zum Drogenumschlagplatz. Patrick B. (20), aus problematischen familiären Verhältnissen stammend und selbst abhängig, versorgte von Oktober 2002 bis zum 24. Oktober 2003 all jene mit Haschisch, die das Zeug haben wollten und bezahlen konnten. Dann klickten die Handschellen. Der Sonderschulabgänger wanderte in Untersuchungshaft, mit ihm zwei Komplizen, deren Tatbeitrag allerdings wesentlich geringer war. Gestern musste sich das Trio vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Drahtzieher Patrick B. – vorbestraft wegen mehrfachen Diebstahls, Sachbeschädigung und Rauschgifthandels, zudem unter Bewährung stehend – sowie seine Mittäter Dirk F. (22) und Mario E. (21) lieferten ein freimütiges Geständnis ab, nannten ohne Umschweife Namen ihrer Lieferanten und Kunden. Letztere seien ausnahmslos älter als 18 Jahre gewesen, so der Hauptangeklagte. Er habe seine Sozialhilfe durch den Gewinn, den er aus dem Verkauf von Cannabis erzielte, aufgebessert, gab Patrick B. an, der keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzt. Dirk F. – bislang wegen mehrfachen besonders schweren Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung mit dem Gesetz in Konflikt geraten – brach gleich drei Lehren ab, Mario E. gab als künftiger Raumausstatter erst Anlass zur Hoffnung, schmiss die Ausbildung dann ebenfalls. Sein Bundeszentralregister-Auszug weist Einträge wegen Hausfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung auf. Um ihrer chronischen Geldknappheit zu entfliehen, schlossen sie sich zusammen, kauften jetzt größere Drogenmengen, für die sie Rabatt bekamen. Zwei Euro betrug der Einkaufspreis pro Gramm Cannabis, für 2,50 Euro veräußerten sie es weiter. „Allerdings haben wir den Stoff nicht gestreckt, wie uns in der Anklage vorgeworfen wird, sondern so weiterverkauft, wie wir ihn bekommen haben“, stellte Patrick B. klar. Das Geschäft florierte, und für den Eigenkonsum fiel immer etwas ab. Jetzt würden sie kein Rauschgift mehr konsumieren, beteuerten die drei Potsdamer auf der Anklagebank. Kein Wunder, es dürfte in der U-Haft nicht so leicht sein, an Haschisch und Co. zu gelangen. Und sie seien durch den fünfmonatigen Gefängnisaufenthalt geläutert. Inzwischen hätten sie wieder Kontakt zu Eltern (soweit noch vorhanden) und Geschwistern aufgenommen, wollen der Drogenszene den Rücken kehren. Dies schien kein Lippenbekenntnis. Der Zuhörersaal war gefüllt mit Verwandtschaft, die jede Möglichkeit nutzte, die aus dem Ruder Gelaufenen zu sprechen. Sie lauschte dem Urteilsspruch ebenso gespannt wie die Angeklagten. Patrick B. erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen 38-fachen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Dirk F. – nach Erwachsenenstrafrecht sanktioniert – kam mit 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung (drei Jahre) und 200 Sozialstunden glimpflich davon. Mario E. wurde zu einer Jugendstrafe von 15 Monaten auf Bewährung (ebenfalls drei Jahre) verurteilt. Er hat 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.
Gabriele Hohenstein
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