Landeshauptstadt: Drohnen-Verbot am Welterbe
Stiftung: Unfälle mit Fluggeräten im Park Sanssouci
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Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) hat ein Flugverbot für mit Film- und Fotokameras ausgestattete Drohnen ausgesprochen. Grund sei die deutliche Zunahme nicht angemeldeter Flüge und die damit verbundene erhöhte Unfallgefahr, wie die Stiftung mitteilte.
Ihr Sprecher Frank Kallensee sagte auf Anfrage, in den vergangenen Monaten habe es schon zwei Abstürze solcher Drohnen im Park Sanssouci gegeben – die „zum Glück“ glimpflich verliefen. Die Geräte fielen demnach in Grünanlagen vom Himmel, ohne Personen zu verletzen oder Gebäude zu beschädigen.
Generell seien die Anfragen für Drohnenflüge über dem Welterbepark stark gestiegen, auf etwa zehn bis zwölf pro Monat, so Kallensee. Die Welterbestätten dürfen künftig nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung überflogen werden, hieß es. Interessenten müssten eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg und eine Versicherung vorlegen, die die Risiken bei Schäden abdeckt. Flüge vor Sonnenauf- und nach Sonnenuntergang sind ebenso verboten wie das Überfliegen von Menschen. Starts und Landungen sowie der Überflug der oberen Terrasse vor dem Schloss Sanssouci sind untersagt.
SPSG-Sprecher Kallensee verwies auch auf bundesweit laufende Diskussionen über erweiterte Sicherheitsvorschriften für die immer beliebter werdenden Drohnen. In den USA sollen Hobby-Drohnenpiloten ihre ferngesteuerten Fluggeräte demnächst bei den Behörden anmelden müssen und sie mit einer Erkennungsnummer kennzeichnen. HK
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