Umstrittene Sanierung in Potsdam: Durchgang für Anwohner versperrt
Das Potsdamer Denkmalamt geht gegen Hauseigentümer vor, die in der "Siedlung am Brunnen" ohne Genehmigung umgebaut haben - zum Leidwesen von Anwohnern.
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Potsdam - Eigentlich steht die „Siedlung am Brunnen“ an der Heinrich-Mann-Allee seit 1977 unter Denkmalschutz. Doch das hinderte eine Investorin nicht daran, am Haus Nummer 55 unter anderem einen zuvor öffentlichen Durchgang zu sperren, einen neuen Mülltonnenstellplatz direkt am Haus anzulegen und weitere Eingänge und Fenster zuzumauern. Diese Vorwürfe haben Anwohner gegenüber den PNN erhoben. Tatsächlich hat die Stadtverwaltung deswegen schon vor zwei Jahren ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet, wie Sprecher Jan Brunzlow auf PNN-Anfrage bestätigte. Details, welche Maßnahmen das Amt genau ergriffen hat, nannte er wegen des laufenden Verfahrens nicht.
Werden Verstöße gegen den Denkmalschutz nachgewiesen, drohen Strafzahlungen und sogar Rückbauforderungen. Brunzlow sagte, schon 2014 sei die Denkmalschutzbehörde informiert worden, dass nicht erlaubte Umbauten an dem Haus erfolgt seien. Das dann eingeleitete Verfahren sei noch nicht abgeschlossen. Fest stehe aber, dass die Veränderungen an den Außenfassaden sowie die Sperrung des Durchgangs nicht beantragt und nicht genehmigt gewesen seien, so Brunzlow. Anwohner erklärten den PNN, vor allem durch die Sperrung des Durchgangs – zugunsten einer jetzt abgezäunten Privatfläche – sei die Wohnqualität in der Siedlung verschlechtert worden, unter anderem weil sich für viele, gerade ältere Nachbarn die Wege zum nächsten Lebensmittelmarkt und zur Tramhaltestelle deutlich verlängert hätten.
Die neuen Eigentümer reagieren bisher nicht auf Anfragen
Dabei wird gerade in der schriftlichen Begründung für den Denkmalschutzstatus der Siedlung „Am Brunnen“ explizit die gelungene Straßenführung in dem Areal gelobt, ebenso wie die „geschickte Verbindung eines konservativen, Gemütlichkeit evozierenden Stils in Architektur und Städtebau.“ Insgesamt sei die Siedlung ein „vorbildliches Beispiel für den Umgang mit dem Wohnungsmangel in der Weimarer Republik“, so das Landesdenkmalamt in seiner Begründung. Von den aktuellen Vorgängen weiß man in dem Landesamt nichts. Stadtsprecher Brunzlow sagte, da die Baumaßnahmen am Denkmal nicht beantragt wurden, existiere auch kein Antragsverfahren – erst dieses müsste dem Landesdenkmalamt vorgelegt werden.
Das Haus gehörte ehemals zur kommunalen Bauholding Pro Potsdam. Als es verkauft werden sollte, verzichtete die eigentlich für alle anderen Gebäude in der Siedlung zuständige Wohnungsbaugenossenschaft 1903 aus Kostengründen auf den Kauf, Eigentümer ist ein Paar aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark. Für Fragen zu dem Vorgang waren sie in den vergangenen Tagen trotz mehrerer Versuche nicht erreichbar.
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