HINTERGRUND: Durchlauchten und Majestäten sind passé
950 JAHRE HOHENZOLLERNSie haben Könige und Kaiser hervorgebracht und das deutsche Reich regiert: Das Adelshaus Hohenzollern feiert 2011 sein 950-jähriges Bestehen. Ihre Wurzeln haben die Hohenzollern in Schwaben.
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950 JAHRE HOHENZOLLERN
Sie haben Könige und Kaiser hervorgebracht und das deutsche Reich regiert: Das Adelshaus Hohenzollern feiert 2011 sein 950-jähriges Bestehen. Ihre Wurzeln haben die Hohenzollern in Schwaben. Die Wege des Fürstengeschlechts trennten sich 1214, als die Brüder Konrad und Friedrich das Erbe aufteilten. Friedrich begründete die schwäbische Linie, Konrad die fränkische Linie in Nürnberg. Bis heute haben beide Linien ihren gemeinsamen Stammsitz auf der Burg Hohenzollern bei Hechingen in Baden-Württemberg. Die fränkischen Hohenzollern dehnten ihre Macht bis nach Brandenburg aus, wurden Kurfürsten und 1701 Könige von Preußen. Mit Wilhelm II. musste 1918 der letzte Hohenzollern-Kaiser abdanken. Heute ist der 35-jährige Georg Friedrich Prinz von Preußen der Chef des Hauses Hohenzollern. Die schwäbischen Hohenzollern sind heute in Sigmaringen ansässig, Chef ist seit 2010 Karl Friedrich Fürst von Hohenzollern. Diesem Teil der Familie gehört die Unternehmensgruppe „Fürst von Hohenzollern“ mit rund 3200 Mitarbeitern.
DIE ABSCHAFFUNG DES ADELS
Majestäten, Hoheiten oder Durchlauchten sind in Deutschland passé. Vor mehr als 90 Jahren wurden die konstitutionelle Monarchie und der Adelsstand abgeschafft. Die am 31. Juli 1919 von der Nationalversammlung beschlossene Verfassung sorgte dafür, dass die vielen „Vons“ nur noch Bestandteil des bürgerlichen Namens waren. An dieser Rechtslage hat sich bis heute nichts geändert. Die Grundnorm, die allen Deutschen die „Gleichheit vor dem Gesetz“ zuerkannte, war Artikel 109 der Weimarer Verfassung. Er hob auch alle Standesvorrechte auf und bestimmte: „Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.“ Bestätigt wurde dies 1949 mit dem Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes. Nach dem deutschen Namensrecht sind Adelsprädikate wie „von“ oder „Graf“ Bestandteile des Familiennamens und ihm voranzustellen: Im Gesamtnamen stehen sie hinter dem Vornamen. Wer die für viele exklusiv anmutenden Attribute führen darf, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, wie sie für jeden Familiennamen gelten. Adelsprädikate der Eltern gehören automatisch zum Geburtsnamen des Kindes. Sie können auch durch Heirat oder Adoption erworben werden. Als fester Teil des Familiennamens dürfen sie im Rechtsverkehr nicht einfach weggelassen werden. Auch bei der Anrede gilt bürgerliches Namensrecht: Prinzessin, Fürst oder Graf sind schlicht „Herr“ oder „Frau“ plus Familiennamen. Üblicherweise fallen in der mündlichen Anrede aber „Herr“ oder „Frau“ sowie das „von“ weg. Ex-Bundeskanzler Helmut Schmidt etwa sagte zu Otto Graf von Lambsdorff „Graf Lambsdorff“. dpa/PNN
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