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Landeshauptstadt: Eigentümer fordern Baurecht am Horn

Beim B-Plan Glienicker Horn kommen Klagen und Entschädigung in Millionenhöhe auf die Stadt zu

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Berliner Vorstadt - Die Plannummer 7 könnte Potsdam teuer zu stehen kommen: Denn mit einer 14-seitigen Stellungnahme hat ein Grundstückseigentümer am Glienicker Horn sein Veto gegen den Bebauungsplan Nr. 7 eingelegt. Der B-Plan in der jetzigen Fassung soll ihm das Baurecht im Villenviertel „Arcadia“ entziehen und eine Bebauung der vier freien Grundstücke auf der Landspitze gegenüber dem Babelsberger Park verhindern. Sollten die Stadtverordneten den Plan beschließen, würde eine der teuersten Bauflächen in der Landeshauptstadt zu einer Grünanlage am Rande des Unesco-Welterbes. In dieser Woche endete die Anhörung im B-Planverfahren.

Die Eigentümer, ein Privatier aus Nordrhein-Westfalen sowie eine Tochtergesellschaft der Commerzbank wollen gegen den B-Plan klagen, Normenkontrollverfahren anstrengen und Entschädigungsklagen vorbereiten. Beide eigentümer liegen bereits im Rechtsstreit mit der Stadt. Die Summe der Entschädigung liege im Millionenbereich, hieß es gegenüber den PNN. Bislang habe der Eigentümer des einen Grundstücks mehr als 650 000 Euro investiert, ohne das er bauen darf. Und dies, obwohl die untere Bauaufsicht im Jahr 2005 schriftlich gegenüber dem Grundstückseigentümer erklärt hat, dass „einer Bebauung grundsätzlich nichts im Wege steht“. Erst der Einspruch der Stiftung Schlösser und Gärten bei einer Simulation des geplanten Bauvorhabens hat die Ablehnung der Stadtverordneten hervorgerufen und zu einer Veränderungssperre geführt. Das jetzt seitens der Stadt angestrebte Szenario wertet der Babelsberger Rechtsanwalt Andreas Seeck, der einen der Eigentümer vertritt, als „wirtschaftliche Enteignung“. Die Argumentation der Stiftung sei nicht nachvollziehbar, heißt es in dem Schreiben zur B-Planauslegung. Denn „es soll etwas geschützt werden, was schon verloren ist“ – die Sichtachsen vom Babelsberger Park auf das Glienicker Horn. Das Grundstück sollte nicht wie zugelassen mit einem mehrgeschossigen Gebäude bebaut werden, sondern mit einem an den Stil von Persius angelehnten ebenerdigen Einfamilienhaus. In einem Schreiben an die Stadtverordneten regen die Eigentümer daher an, dass dieser Bau genehmigt wird.

Eigentümer und Rechtsanwalt erheben in dem Schreiben schwere Vorwürfe gegen die Schlösserstiftung. Sie habe ihre Haltung zu dem Bauvorhaben nicht gegenüber dem Bauherren geäußert und sei jeder Schlichtungsrunde ferngeblieben. So habe es einen 14-Uhr-Termin gegeben, den die „maßgebliche Vertreterin der Stiftung“ zwei Stunden vorher absagte. „Das Angebot eines neuen Termins wurde nicht wahrgenommen“, heißt es in der Stellungnahme des Grundstückeigentümers. Der Bauverwaltung wirft Seeck vor, den Kompromissvorschlag seines Mandanten den Stadtverordneten nicht präsentiert zu haben.

Nicht nur die Eigentümer der vier Grundstücke drohen die Stadt zu verklagen. Auch die jetzigen Bewohner von „Arcadia“ könnten klagen: Denn ihr Anteil der Unterhaltungskosten für die Nobelanlage mit Privatstraße und Wasserspielen würde durch den Wegfall der vier Baugrundstücke pro Eigentumswohnung steigen. Rechtsstreite diesbezüglich laufen bereits zwischen den heutigen Bewohnern und den Eigentümern der vier freien Grundstücke.

Errichtet wurde das Nobel-Wohnviertel „Arcadia“ Mitte der 1990er Jahre von der Firma Groth & Graalfs. Die vier Filetgrundstücke an der Spitze des Horns blieben einst unbebaut und gerieten beinahe in Vergessenheit.

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