Landeshauptstadt: Eigenverantwortung gefragt
Für Schutz eigener Daten vor Weitergabe muss jeder selbst sorgen
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Für Schutz eigener Daten vor Weitergabe muss jeder selbst sorgen Innenstadt. Im Zusammenhang mit den in diesem Jahr stattfindenden Europa- und Landtagswahlen macht die Stadtverwaltung Potsdam auf die Möglichkeit jedes Bürgers aufmerksam, selbst über die Verwendung seiner persönlichen Daten zu entscheiden. Das Gesetz über das Meldewesen im Land Brandenburg (BbgMeldeG) regele einerseits die Aufgaben der Meldebehörden, andererseits aber auch die Rechte der Bürger in Bezug auf ihre im Melderegister gespeicherten Daten. In besonderen Fällen dürften Melderegisterauskünfte an Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie im Zusammenhang mit Bürgerentscheiden und Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen an zuständige Stellen der Gemeinde zum Zwecke der Veröffentlichung sowie an Adressbuchverlage erteilt werden. Jeder Bürger hat das Recht eben dieser Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. Auf diese Möglichkeit muss der Bürger bei der Anmeldung sowie mindestens einmal jährlich aufmerksam gemacht werden. Aus dem Internet kann unter www.potsdam.de ein Formular „Antrag auf Übermittlungssperre Melderegister“ heruntergeladen werden. PNN
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