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Landeshauptstadt: Ein Antrag reicht

Persönliches Budget wird „zaghaft“ angenommen

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Innenstadt – Das „Persönliche Budget“ wird nach Angaben der Stadt bisher eher „zaghaft“ angenommen. Beim Sozialamt habe es erst neun Anträge auf diese neue Unterstützungsform für Menschen mit Behinderung gegeben, sagte Hans-Joachim Soeffner, der Bereichsleiter für gesundheitssoziale Dienste. Behindertenvertreter der Stadt hatten vorher die Umsetzung der Neuregelung, die im Januar 2008 in Kraft getreten ist, kritisiert (PNN berichteten). Die Zuständigkeiten wären unklar, Anträge würden von einer Stelle zur nächsten geschoben, so die Beobachtung der Behindertenvertreter.

Das sollte nicht vorkommen, stellte Sozialbeigeordnete Elona Müller (parteilos) klar. Selbst wenn mehrere Träger an der Finanzierung beteiligt sind, reicht ein Antrag, erläuterte sie. Denn gesetzlich festgelegt sei, dass der Träger, bei dem der Erstantrag gestellt wird, für die weitere Bearbeitung zuständig ist: „Er ist verpflichtet, andere Träger zu informieren, eventuell eine Fachkonferenz einzuberufen und den Bescheid zu erteilen.“ Das sei selbst dann der Fall, wenn die Leistungen nicht von diesem ersten Träger übernommen werden. Es besteht ein „Rechtsanspruch auf Prüfung“, so Müller.

Es handele sich beim „Persönlichen Budget“ nicht um eine Zusatzleistung zu bisherigen Ansprüchen, betonte die Sozialbeigeordnete gleichzeitig. Betroffene haben stattdessen erstmals die Wahl: Sie können sich ihnen zustehende Sachleistungen zum Beispiel von Krankenkassen oder dem Sozialamt auch in Geld auszahlen lassen. Er kann die Leistung dann selbstbestimmt organisieren. Unterstützt werden zum Beispiel schulbegleitende Maßnahmen, ambulant betreutes Wohnen, Leistungen zur Mobilität oder Hilfen zur Kommunikation. Das Sozialamt habe das „persönliche Budget“ bisher fünf Mal bewilligt. Die ausgezahlten Leistungen liegen zwischen 270 und 3040 Euro monatlich. Jana Haase

Beratung zur Antragstellung gibt das Diakonische Werk jeden Montag 13 bis 15.30 Uhr, Konrad-Wolf–Allee 37.

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