Aus dem GERICHTSSAAL: Ein stark gestörtes Mietverhältnis Gericht stellte Verfahren ein
Das Pärchen sollte unterschreiben, für den Schimmelbefall in seiner Küche selbst verantwortlich zu sein. Andernfalls drohte der Hauseigentümer mit fristloser Kündigung.
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Das Pärchen sollte unterschreiben, für den Schimmelbefall in seiner Küche selbst verantwortlich zu sein. Andernfalls drohte der Hauseigentümer mit fristloser Kündigung. Zudem soll er sich gewaltsam Zugang zum Arbeitszimmer des selbstständigen Webdesigners verschafft haben. So weit die Anklage.
Alles erstunken und erlogen, kontert Dietmar D.* (43) auf der Anklagebank. Als Carina C.* (26) und Franco F.* (30) am 1. August 2006 in die Erdgeschosswohnung seines Hauses in Satzkorn einzogen, sei die Welt noch in Ordnung gewesen. Doch das Duo habe sparsam geheizt und gelüftet. Nach dem Motto „Geiz ist geil“ habe Franco F. im März dieses Jahres einen Magneten an seinen allgemein zugänglichen Stromzähler gepinnt, um ihn zu manipulieren. So richtig eskaliert sei die Situation allerdings erst nach dem Gespräch über den Schimmelbefall in der Küche des Paares. „Ich habe im April ein Schreiben aufgesetzt. In diesem sollten sich Carina C. und Franco F. verpflichten, die Wohnung künftig vertragsgemäß zu nutzen und dies durch ihre Unterschrift bestätigen“, erzählt Dietmar D. Nach einem Blick in die Akte wirft Amtsrichter Francois Eckardt ein: „Das Schriftstück klingt ganz schön befehlsmäßig. Sie fordern Ihre Mieter darin auf, es Ihnen termingemäß unaufgefordert zurückzusenden.“ „Wir sollten zwangsweise unterschreiben. Sonst fliegen wir raus“, ist sich Carina C. sicher. „Er kam gleich mit Schuldzuweisungen. Aber selbst hat er keinerlei Zusagen eingehalten. Erst sollten wir unsere Wäsche auf dem Hof trocknen, dann durften wir ihn auf einmal nicht mehr betreten.“
„Wir haben Protokoll darüber geführt, wann die Mieter gelüftet haben“, berichtet die Ehefrau des Angeklagten. „Wie haben Sie das denn gemacht?“, fragt der Vorsitzende erstaunt. Die Gattin berichtet, sich oft und gern im Garten aufzuhalten. „Wenn das Wetter schön war, habe ich geguckt, ob die ihre Fenster geöffnet haben. Das habe ich dann notiert.“ Der Richter schüttelt den Kopf, geht dann zum zweiten Anklagepunkt über. „Ich war überhaupt nicht im Arbeitszimmer von Franco F.“, beteuert der Angeklagte. „Ich stand vor der Tür, wollte ihm lediglich mitteilen, dass er endlich die Fahrräder dahin stellen soll, wo sie hingehören. Doch er hat die Polizei gerufen, weil ich ihn angeblich nötigen würde.“ Franco F. gibt zu: „Ich wollte nicht mit meinem Vermieter reden. Aber er stellte seinen Fuß in die Tür und schob sich dann ganz ins Zimmer.“
„Franco F. ist ein aggressiver Mensch“; beteuert die Frau des Angeklagten, hat unzählige Beispiele dafür parat. Da kaum zu befürchten ist, dass es nach der fristlosen Kündigung des Paares zu weiteren Geschehnissen kommt, stellt das Gericht das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein. (*Namen geändert.) Hoga
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