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Neue Hürden. Für den Übergang vom Bachelor- zum Master-Studium sollen Mindestnoten gelten, damit sich Studierende bewusst für den Abschluss entscheiden.

© dpa

Von Jan Kixmüller: Eine bewusste Auswahl

An der Uni Potsdam sollen nur noch die besten Studierenden den Master machen können / Der AStA klagt

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Bei Florian Piepka stehen die Telefone nicht mehr still. Der Referent für Campuspolitik des Studierendenausschusses (AStA) der Uni Potsdam erhält derzeit zahlreiche Anfragen verunsicherter Studierender. Grund der Sorge: Die Universität plant eine Zulassung für das Masterstudium. In der nächsten Sitzung der Senatskommission für Lehre und Studium (LSK) am 24. März steht ein Entwurf der geplanten Zulassungsordnung für alle nicht lehramtsbezogenen Masterstudiengänge zur Diskussion. Mit dem Regelwerk will die Universitätsleitung Zulassungshürden etablieren. Zugelassen für das Masterstudium würden dann laut AStA nur diejenigen Studierenden, deren Bachelor-Abschluss einer Mindestnote entspricht oder aber die besten zwei Drittel des Jahrgangs.

Eine Regelung, die das neue brandenburgische Hochschulgesetz ermöglicht. Der Punkt war im Verfahren der Gesetzgebung äußerst umstritten, wurde aber trotz vielfältiger Kritik in dem Gesetz verankert. Hintergrund der Sorge vieler Studierender ist, dass für Bachelor-Studierende, die an den neuen Hürden scheitern das Studium zur Sackgasse wird. Denn der Bachelor-Abschluss wird von vielen Arbeitgebern nicht als Vollstudium angesehen, der Weg in die Wissenschaft führt ohnehin ausschließlich über den Master-Abschluss, der sich an den Bachelor anschließt.

Fassungslose und wütende Anfragen von Studierenden der Uni erreichen nun den AStA. Der Sinn der geplanten Regelung erschließen sich den Studierenden nicht, erzählt Florian Piepka. Vor dem Hintergrund, dass die Hochschulen seit langem schon mit zu niedrigen Absolventenquoten kämpfen und sich allgemein ein Fachkräftemangel abzeichnet, erscheint eine strikte Auswahlregelung tatsächlich nicht einleuchtend.

Die Uni erklärt indes das Vorgehen damit, dass man eine qualitative Zulassungsbeschränkung habe finden müssen. Dass durch die neue Regelung Studierende vom Studienabschluss ferngehalten würden, dementiert die Hochschule. „Die Kapazitätsplanung stellt sicher, dass alle qualifizierten Bewerber den Master absolvieren können“, sagte Vizepräsident für Lehre und Studium Thomas Grünewald den PNN.

In den Biowissenschaften, in denen eine solche Regelung bereits besteht (Mindestnote 2,6 für den Master), habe man im vergangenen Semester kaum jemanden ablehnen müssen. Kriterien für den Zugang zum Master einzuführen, gehöre zu den von der Kultusministerkonferenz formulierten Standards, so die Uni-Leitung. Der Master-Abschluss solle im Sinne der Bologna-Idee eben kein Automatismus sein, sondern eine bewusste Entscheidung. Die Universität verweist aber auch darauf, dass die von ihr ausgearbeitete Rahmenordnung den einzelnen Fächern freistellt, ob sie eine selbst festzulegende Mindestnote, die Zugehörigkeit zu den Jahrgangsbesten, Motivationsschreiben oder sonstige Fähigkeiten und Engagement als Kriterien wählt. „Die Rahmenordnung gibt also keinen Automatismus vor“, erklärt Vizepräsident Grünewald.

Der AStA befürchtet dennoch den schlimmsten Fall. „Jeder Dritte wird aussortiert“, rechnet Florian Piepka vor. Die Hochschulen hätten die einzelnen Studierenden aus dem Blick verloren. „Inzwischen kämpfen wir nur noch um eine Hochschule mit einem halbwegs menschlichen Antlitz“, sagte AStA-Referent Tamas Blenessy. „Bildung und nicht etwa die Braunkohle ist die wichtigste Ressource unseres Landes“, ergänzt sein AStA-Kollege Sebastian Schultz. Doch in Brandenburg bemühten sich Politik und Hochschulen nun darum, ein Drittel aller Studierenden von dem Master-Abschluss fernzuhalten. Eine Schande nennt Sebastian Schultz das. Kurzfristige finanzielle Interessen würden den Abwärtstrend in der Entwicklung Brandenburgs nun festschreiben.

Bei politischen Statements alleine wollen es die Studierenden nicht belassen. Es geht um mehr, zumal die Regelung an der Potsdamer Uni kein Einzelfall in der deutschen Hochschullandschaft ist. Vor drei Wochen hat der AStA daher zwei Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Die Notengrenze sowie Quotenregelung werden darin exemplarisch an den Zulassungsordnungen der Masterstudiengänge Betriebswirtschaftslehre und Informatik beklagt. Zum Beginn des Sommersemesters wollen die Studentenvertreter zudem eine Kampagne unter dem Titel „Master für Alle“ starten.

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