Landeshauptstadt: Eine Frage der Ehre
Nach erstem Prozesstag kein Urteil im Streit zwischen Jauch und Weller – gütliche Einigung abgelehnt
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Im Rechtsstreit zwischen dem früheren Profi-Boxer René Weller und dem Fernsehmoderator Günther Jauch über eine Bemerkung in Jauchs Sendung „Wer wird Millionär?“ gibt es noch keine Entscheidung. Das Landgericht Potsdam hörte gestern beide Parteien an und will am 14. September ein Urteil sprechen. Weller fordert von Jauch 31 300 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld. Grund ist eine Äußerung des Moderators in Zusammenhang mit dem Boxsport, wo er über Weller sagte: „Der sitzt ja dauernd im Knast“.
Mit Rücksicht auf berufliche Verpflichtungen mussten die beiden Hauptpersonen nicht persönlich erscheinen, sondern ließen sich durch ihre Anwälte vertreten. Der einstige Box-Europa- und Weltmeister Weller fühlt sich durch Jauchs Worte in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und klagt deshalb neben Schadensersatz und Schmerzensgeld auch auf Unterlassung und Widerruf. Dem heute 52-Jährigen sind nach eigener Darstellung außerdem nach Ausstrahlung der populären RTL- Quizsendung vom 23. Dezember 2005 Engagements entgangen und dadurch ein materieller Schaden entstanden.
Weller fühle sich „zum Gewohnheitsverbrecher abgestempelt“, sagte der Richter der 2. Zivilkammer, Mark Spitzkatz, als er zu Beginn der mündlichen Verhandlung noch einmal die gegensätzlichen Positionen beschrieb. Der Ex-Boxer war 1999 wegen Drogenhandels, Hehlerei und Verstoßes gegen das Waffengesetz vom Landgericht Karlsruhe zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Nach viereinhalb Jahren wurde er wegen guter Führung vorzeitig entlassen. Seine Forderungen in dem Prozess bestehen aus 10 000 Euro Schmerzensgeld und 21 300 Euro Schadenersatz.
Der 50 Jahre alte Jauch ist der Meinung, seine Äußerung enthalte keine falsche Tatsachenbehauptung oder Schmähkritik. Sein Anwalt Christian Schertz sprach von einer „nebensächlichen, flapsigen“ Bemerkung, einer Meinungsäußerung. „Es gibt keinen Rechtsverstoß.“ Ein Anlauf des Richters zu einer gütlichen Einigung war schnell beendet. Er habe den Eindruck, dass es beiden Herren nicht ums Geld, sondern um die Ehre gehe, bemerkte Spitzkatz. Dann schlug er vor, dass Jauch eine bestimmte Summe für einen gemeinnützigen Zweck zahlt.
Als die Anwälte prompt auf ihren Standpunkten beharrten, blieb Spitzkatz nur das frustrierte Resümee: „Die Sache wird kontrovers diskutiert.“ Um den Stein des Anstoßes anschaulich zu machen, spielte der Richter eine Aufzeichnung der Sendung ab. Für den Kandidaten ging es seinerzeit um die 4000-Euro-Frage, wer 2004 als ungeschlagener Boxweltmeister abgetreten sei. Außer René Weller standen Henry Maske, Axel Schulz und - die richtig geratene Lösung - Sven Ottke zur Wahl. Zu Weller ließ Jauch dann die Bemerkung fallen, die heute Gegenstand des Rechtsstreits ist.
Seinem Mandanten gehe es nicht in erster Linie ums Geld, sondern darum, dass sich Jauch entschuldigt und das Gericht einen Rechtsverstoß feststellt, betonte Wellers Anwalt Markus Roscher. Damit biss er aber bei der Gegenseite auf Granit. „Ich gehe davon aus, dass wir das gewinnen“, gab sich Jauchs Rechtsvertreter Schertz siegessicher.
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