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Landeshauptstadt: „Einen sinnvollen Mittelweg suchen“
Es kann keine Pflicht zum elenden Ende geben, meint Norbert Müller (Linke). Er plädiert für eine sehr sorgfältige Suche nach der besten Lösung
Stand:
Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Artikel 1, Grundgesetz). „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ (Artikel 2, Grundgesetz). Die Debatte um Sterbebegleitung bewegt sich in diesem Spannungsfeld. Sie dreht sich letztlich um das Recht auf die ultimative Entscheidung, sein Leben selbstbestimmt und würdevoll zu beenden und eines möglicherweise davon profitierenden Geschäftszweiges.
Es gilt also, die Würde sterbewilliger Menschen abzuwägen, oft todkrank und von Schmerzen geplagt, gegen die Gefahr, dass jemand zum begleiteten Suizid von skrupellosen Geschäftemachern gedrängt wird. Niemand will, dass die Not von Menschen mit Depressionen oder behandelbaren Krankheiten ausgenutzt wird, um an ihrem Tod zu verdienen. Und niemand kann wollen, dass unkontrolliert Giftpanscher auf dem Schwarzmarkt ihre Dienste anbieten.
Deswegen ist es gut und richtig, einen sinnvollen Mittelweg zu suchen. Dabei sind für mich folgende Fragen entscheidend: Wer darf kontrolliert und kompetent Sterbehilfe leisten? Unter welchen Bedingungen soll Sterbehilfe zugelassen sein und wo bleibt die Grenze zum strafbaren Handeln? Und wer entscheidet eigentlich bei Fällen im Graubereich? Wer entscheidet, wenn die Sachlage nicht so klar ist, der Sterbewunsch des Betroffenen aber schon?
Eine totale Unterbindung der Tätigkeit von Sterbehilfevereinen ist dabei für mich ebenso wenig ein Weg wie die vollständige Liberalisierung der Sterbehilfe. Ein hohes Maß an Fachlichkeit und Kompetenz bei der Beratung und Begleitung von Sterbewilligen sollte gewahrt bleiben – zum Beispiel unter der Aufsicht der Ärztekammer. Und nicht zuletzt sollte die sehr individuelle Situation von sterbewilligen Menschen nicht bagatellisiert werden. Schließlich kann es auch keine Pflicht zum elenden Ende geben.
Die gesellschaftliche Debatte zu Sterbehilfe wird auch nach einer Entscheidung im Bundestag 2015 nicht enden. Gerade deswegen ist der Deutsche Bundestag gut beraten, nach der Auftaktdebatte weiter offen und ohne Druck nach dem besten Weg zu suchen.
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