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Landeshauptstadt: Einsprüche abgewiesen

Die Stadtverordnetenversammlung hat die Einsprüche gegen die Kommunalwahl 2003 aus den ehemaligen Gemeinden Fahrland, Marquardt, Satzkorn und Uetz-Paaren als unbegründet zurückgewiesen. Die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung und zu den Ortsbeiräten seien entsprechend den geltenden Bestimmungen durchgeführt worden und somit gültig, erklärte der Wahlprüfungsausschuss.

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Die Stadtverordnetenversammlung hat die Einsprüche gegen die Kommunalwahl 2003 aus den ehemaligen Gemeinden Fahrland, Marquardt, Satzkorn und Uetz-Paaren als unbegründet zurückgewiesen. Die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung und zu den Ortsbeiräten seien entsprechend den geltenden Bestimmungen durchgeführt worden und somit gültig, erklärte der Wahlprüfungsausschuss. Lediglich der Einwand, im Ortsteil Kartzow seien Straßen den Wahlbezirken fehlerhaft zugeordnet worden, war begründet. Er habe die Wahldurchführung und das Wahlergebnis aber nicht beeinflusst, so der Ausschuss.dif

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