Aus dem GERICHTSSAAL: Eismann als Schwarzfahrer 1800 Euro Strafe für Bahnfahrt ohne Ticket
Warum Geld für eine Fahrkarte ausgeben, wenn man auch mit Mogeln ans Ziel kommt: Nach diesem Motto kutschte Manuel M.* (25) jahrelang mit der Deutschen Bahn durch die Gegend.
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Warum Geld für eine Fahrkarte ausgeben, wenn man auch mit Mogeln ans Ziel kommt: Nach diesem Motto kutschte Manuel M.* (25) jahrelang mit der Deutschen Bahn durch die Gegend. Viermal saß er bereits wegen Erschleichens von Leistungen, wie der Gesetzgeber das Schwarzfahren nennt, auf der Anklagebank – und jedes Mal wurde M. zu immer höheren Geldstrafen verurteilt. Genützt hat es offenbar nichts. Am 11. Juli vorigen Jahres wurde der Potsdamer bei einer Kontrolle erneut ohne Ticket angetroffen, diesmal in einem Zug von Neubrandenburg nach Stralsund. 16,90 Euro hätte die Fahrkarte gekostet.
„Für die Sanktion, die ich heute beantragen werde, hätten Sie die Strecke 40-Mal fahren können“, rechnete Staatsanwalt Ralf Menger dem Unbelehrbaren vor, der sich im beschleunigten Verfahren vor dem Amtsgericht verantworten musste: „So geht das nicht weiter. Ich möchte mir gar nicht vorstellen, wie oft Sie nicht erwischt wurden.“ Für Schwarzfahren könne man durchaus auch ins Gefängnis wandern. Manuel M. solle letztmalig eine Geldstrafe erhalten. Die müsse mit 900 Euro allerdings geharnischt ausfallen, so der Vertreter der Anklage. Amtsrichterin Kerstin Nitsche legte noch eins drauf, verurteilte den Potsdamer zu 1800 Euro. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
„Ich hatte damals kein Geld, aber die Möglichkeit, auf Rügen als Eismann zu arbeiten“, erzählte Manuel M. zu Prozessbeginn. Er habe gehofft, unbehelligt von den Fahrkartenkontrolleuren an seinem Ziel anzukommen. Das sei leider schiefgegangen. „Inzwischen besitze ich eine Monatskarte. Die ist auf Dauer billiger“, meinte der junge Mann.
Das hören Gericht und Staatsanwaltschaft gern. „Sehen wir Sie hier allerdings wieder, wird es noch heftiger“, warnte die Richterin. „Wer viermal vorbestraft ankommt, und dazu noch mit dem gleichen Delikt, kann nicht mehr auf Milde hoffen. Die erste Freiheitsstrafe wird noch zur Bewährung ausgesetzt werden, danach wandern Sie hinter Gitter.“ (*Name geändert.) Hoga
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