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Elf AStA-Mitarbeitende der Uni Potsdam entlassen: Kündigungen waren laut Arbeitsgericht zulässig
Im Oktober 2024 hatte der AStA der Uni Potsdam elf von 14 seiner Mitarbeitenden wegen eines angeblichen „Putschversuches“ gekündigt. Dies war zulässig, entschied das Arbeitsgericht Potsdam.
Von Erik Wenk
Stand:
Im Rechtsstreit rund um die Kündigungen von elf Mitarbeitenden des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Uni Potsdam hat der AStA einen Sieg erzielt: Das Arbeitsgericht Potsdam verkündete am Mittwoch, dass die massenhafte Kündigung der Mitarbeitenden im Oktober 2024 nicht rechtswidrig gewesen sei.
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