Landeshauptstadt: Erhaltungssatzung für Drewitzer Straße
Waldstadt. Einer Erhaltungssatzung für das 1928 bis 1933 entstandene Wohnungsbauensemble an der Drewitzer Straße 3 bis 22 hat die Beigeordnetenkonferenz zugestimmt.
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Waldstadt. Einer Erhaltungssatzung für das 1928 bis 1933 entstandene Wohnungsbauensemble an der Drewitzer Straße 3 bis 22 hat die Beigeordnetenkonferenz zugestimmt. Mit der Satzung soll ein wirksamer bauplanungsrechtlicher Schutz geschaffen werden, indem zum Beispiel der Rückbau oder die Nutzungsänderung einer Genehmigungspflicht unterliegt. „Die hier bestehenden städtebaulichen Qualitäten sollten unbedingt erhalten bleiben. Gleichzeitig gilt es, den Leerstand in diesem Wohngebiet zu beseitigen“, so die Baubeigeordnete Elke von Kuick-Frenz. Die Erhaltungssatzung solle noch bis zum Ende dieses Jahres in Kraft treten, damit das Ensemble schnell saniert werden kann. Es gehört heute der Deutschen Kreditbank AG. PNN
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