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Links und rechts der Langen Brücke: Erkundungen in Grauzonen

Sabine Schicketanz über den Battis-Bericht, der Fragen offen lässt

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Er mag für viele einer Offenbarung gleichen – der am Mittwoch veröffentlichte Battis-Bericht, der zahlreiche Missstände in der Potsdamer Bauverwaltung feststellt. Allerdings wirft der Prüfbericht, den die Kommission um den Baurechtler Prof. Ulrich Battis in wochenlanger Arbeit erstellt hat, zunehmend auch Fragen auf. Beim Fall Villa Gericke und auch beim abgerissenen Knobelsdorff-Dachstuhl in der Schlossstraße werden die Darstellungen des Berichts zumindest bezweifelt – auch, aber nicht nur, von direkt Betroffenen in den Ämtern, die wiederum sicherlich ein eigenes Interesse daran haben, sich gegen die Prüfer zu wenden. Daraus muss dennoch geschlossen werden, dass weitere Aufklärung notwendig ist – darüber darf auch der Battis-Bericht nicht hinwegtäuschen. Dazu kommt, dass der Bericht, zumindest in der anonymisierten Fassung, Raum für Interpretationen lässt. Maßgebliches Beispiel: In der vom Magazin „Spiegel“ öffentlich gemachten Dienstanweisung des Oberbürgermeisters im Fall Villa Gericke sieht der Bericht keinerlei rechtliche Verfehlung. Allerdings wird im Bericht gleichzeitig auch eingeräumt, dass es ein „rechtlich nicht vertretbares“ Verhalten vielleicht gegeben haben könnte – anhand von Gesprächen mit den Mitarbeitern der Denkmalpflege und einem Schreiben der Baubeigeordneten an sie, die nach der Dienstanweisung stattgefunden haben. Dieses Agieren könnte vielleicht zur Folge gehabt haben, dass die Unterlagen des Villa Gericke-Bauherren für seine Steuerabschreibung positiv beschieden wurden, obwohl es die dafür notwendigen Voraussetzungen nicht gab – so weit geht selbst der Battis-Bericht. Fest steht: Die Auseinandersetzung mit dem Bericht gleicht einer Erkundung von Grauzonen – was den Behörden des Potsdamer Bauamtes erneut ein schlechtes Zeugnis ausstellt. Denn einen Schluss kann man trotz der Unklarheiten ziehen: Die Zustände in den Behörden müssen derart chaotisch sein, dass die Grenze zwischen bewusster Verfehlung und Unterlassen aus Unwissen nicht mehr zu erkennen ist. Und schon deshalb ist eine vollständige Aufklärung unerlässlich – denn wo Zweifel bleiben, Rechtsverstöße nicht ausgeschlossen werden können, kann sich kein Vertrauen in die Verwaltung entwickeln. Das aber wird sie immer brauchen, um dem Anliegen der Bürger gerecht zu werden – und die Ermessensspielräume klug zu nutzen.

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