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Lebenslange Haft für Silvio S.

© dpa

Nach dem Urteil: Ermittlungen gegen Silvio S. gehen weiter

Die Verteidiger von Silvio S. prüfen die Revision. Zugleich will die Staatsanwaltschaft Potsdam weiter ermitteln.

Stand:

Ob das Urteil gegen Silvio S. angefochten wird, steht noch nicht fest. „Ich prüfe die Revision“, sagte S. Anwalt Mathias Noll nach dem Urteil. Die beiden Verteidiger des verurteilten Kindermörders hatten sich gegen die festgestellte besondere Schwere der Schuld ausgesprochen.

Auch die Staatsanwaltschaft Potsdam könnte Revision einlegen. Sollte Revision beantragt werden, würde der Bundesgerichtshof in Leipzig entscheiden. In den meisten Fällen wird dann ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entschieden – etwa ob das richtige Strafmaß gewählt wurde. Zugleich will die Staatsanwaltschaft Potsdam weiter ermitteln – so soll ein Bewegungsprofil von S. erstellt und mit weiteren Fällen vermisster und getöteter Kinder abgeglichen werden.

So wurden in seiner Wohnung in Kaltenborn weitere Spuren gefunden, die nicht zugeordnet werden konnten – etwa DNA-Reste und Aufnahmen unbekannter Kinder. Zudem kündigte ein Nebenklageanwalt einen möglichen Folgeprozess an, etwa gegen die Internetplattform Ebay, bei der Silvio S. Sadomaso-Utensilien für seine Taten gekauft hatte: „Es geht grundsätzlich um die Haftung von Internetplattformen im Zusammenhang mit Straftaten, inwieweit es dabei eine Informations-, Kontroll- und Verhinderungspflicht gibt.“

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