Landeshauptstadt: Ermittlungen zu einem Todesfall Staatsanwälte suchen Leiche in Alexandrowka
Nauener Vorstadt - Die Potsdamer Staatsanwaltschaft prüft, ob in der Russischen Kolonie Alexandrowka ein Opfer des sowjetischen Geheimdienstes vergraben wurde. Wie Behördensprecher Tom Köpping auf Anfrage bestätigte, sei nach einem Beitrag in den PNN vom 26.
Stand:
Nauener Vorstadt - Die Potsdamer Staatsanwaltschaft prüft, ob in der Russischen Kolonie Alexandrowka ein Opfer des sowjetischen Geheimdienstes vergraben wurde. Wie Behördensprecher Tom Köpping auf Anfrage bestätigte, sei nach einem Beitrag in den PNN vom 26. Juni ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren eingeleitet worden. Das sei die Vorstufe zu einem möglichen Ermittlungsverfahren wegen Mordes. „Wir untersuchen nun, ob es dafür genügend Anhaltspunkte gibt“, sagte Köpping.
Unter der Überschrift „Die Leiche von der Alexandrowka Nr. 3“ hatte der 82-jährige Ernst-Friedrich Gluschke den PNN berichtet, dass er als 14-jähriger Junge im Juni 1945 im Garten des Hauses seiner Eltern unter einem Apfelbaum eine dort vergrabene Leiche gefunden habe. Zuvor war das Haus im Mai von Sowjetsoldaten besetzt gewesen, seine Familie hatte in einem anderen Gebäude in der Nähe Unterschlupf gefunden. Als sein Vater Ende 1945 aus der Kriegsgefangenschaft kam, hätte sich dieser erneut davon überzeugt, dass hinter dem Haus ein Toter vergraben sei. Sein Vater habe gesagt: „Lass uns das wieder zumachen und vergessen.“ Gluschke, der heute in Bremen lebt, wendete sich in diesem Juni an die PNN. Anlass war die Diskussion, ob es möglich ist, dass auf dem heutigen Nachbargrundstück des ehemaligen sowjetischen Geheimdienstgefängnisses in der Leistikowstraße 1 möglicherweise Opfer aus der Zeit nach dem Krieg begraben sein könnten. Die Villa in der Leistikowstraße 1 war im August 1945 durch den NKWD als Untersuchungsgefängnis in Beschlag genommen worden. Gluschke hatte von dieser Diskussion erfahren.
Zwischen Ende April und August 1945 seien in Potsdam „eine ganze Reihe von Villen und Kellern als provisorische Arrestzellen“ benutzt worden, hatte Ines Reich gesagt, die Leiterin der heutigen Gedenkstätte Leistikowstraße. Darunter sei auch das Haus Alexandrowka Nr. 3 gewesen. Die Zeit sei noch nicht systematisch erforscht, so Reich.
Nach der Wende hatte sich Gluschke an den heutigen Besitzer der Alexandrowka Nr. 3 gewandt. Der hat nach eigenen Angaben bisher aus Pietätsgründen nicht gegraben. Allerdings: Laut Juristen gibt es für Morde, die nach dem 8. Mai 1945 begangen wurden, keine Verjährung. Staatsanwaltschaftssprecher Köpping sagte, seine Behörde werde sich mit den Personen, die in dem PNN-Text erwähnt seien, in Verbindung setzen. Dazu sei auch angedacht, an den Eigentümer der Alexandrowka Nr. 3 heranzutreten – um ihn zu bitten, auf dem Grundstück graben zu können. Henri Kramer
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: