Von Henri Kramer: Erneute Wendungen im Fall Magnus
Tödlich verunglücktes Kleinkind: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Kita-Angestellte ein
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Im kommenden Juni ist es drei Jahre her, dass der 18 Monate alte Magnus in der Babelsberger Kita „Regenbogenland“ tödlich verunglückte. Nun hat der zuständige Staatsanwalt zum zweiten Mal die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen eine Mitarbeiterin der Kita eingestellt, die Eltern von Magnus haben erneut Beschwerde eingelegt. Dies bestätigte gestern ein Sprecher der Potsdamer Staatsanwaltschaft, ohne nähere Details zu nennen: „Der Fall ist noch nicht erledigt.“
Nach der Entscheidung der Ermittlungsbehörde werden allerdings die Vorwürfe der Eltern über die Arbeit der Staatsanwaltschaft schärfer im Ton. „Was hier passiert, ist ein einziger Skandal“, sagte Markus B., Vater des verunglückten Kleinkinds.
Die Ermittlungen in dem Fall haben schon mehrere Wendungen genommen: Die damalige Kita-Chefin und eine Angestellte werden verdächtigt, auf Magnus nicht genügend geachtet und so seinen Tod fahrlässig (mit-)verschuldet zu haben. Am 26. Juni 2006 war er auf dem Gelände der Kita leblos in einem Igluzelt aus Weidenästen gefunden worden, weil sich das Kind offenbar in den biegsamen Zweigen verfangen hatte und erstickt war. Laut einem Gutachten hatte sich der nicht auf Unfallschutz geprüfte Spielbau als tödliche Falle erwiesen. Strittig ist die Zeit, die Magnus ohne Aufsicht war: Laut verschiedenen Gutachten der Eltern könnten dies bis zu 20 Minuten gewesen sein, die Potsdamer Rechtsmedizin geht hingegen von deutlich weniger als zehn Minuten aus. Allerdings hätten erst im vergangenen Jahr befragte Zeugen laut Eltern-Anwalt Andreas Wattenberg die Sicht seiner Mandanten bestätigt: Eine Ex-Praktikantin der Kita hätte gesagt, zur fraglichen Zeit mit anderen Erzieherinnen in der Kita statt davor geweilt zu haben – für den Strafrechtler ein Indiz mehr für fehlende Aufsicht.
Umso mehr ärgert Wattenberg nun die erneute Einstellung des Verfahrens: „Sie wird im Grunde genommen damit begründet, dass in der Kita nichts wirklich geregelt war.“ So stelle der zuständige Staatsanwalt in seiner Begründung fest, es sei nicht von Bedeutung, wie lange Magnus ohne Aufsicht gewesen sei. „Das ist grotesk“, sagt Wattenberg – zumal diese Frage ein zentraler Punkt des bisherigen Verfahrens gewesen sei. Schon im März vergangenen Jahres hatte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die Kita-Angestellte einmal eingestellt, nach Beschwerde der Eltern bei der Brandenburgischen Generalstaatsanwaltschaft aber wieder aufgenommen – und damals anwesende Zeugen befragen lassen.
Noch keine Bewegung gibt es bei der Entscheidung über die Zukunft des Verfahrens gegen die damalige Kita-Leiterin. Wie berichtet hatte das Amtsgericht im vergangenen August die Anklage gegen die Frau zurückgewiesen, über die Beschwerde darüber muss nun das Potsdamer Landgericht entscheiden. Die Entscheidung gilt bei allen Beteiligten als richtungsweisend für das weitere Verfahren.
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