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Aus dem Gerichtssaal: Erwischt mit 253 Polenböllern
Hände weg? Egal: Daniel D. würde immer wieder Polenböller kaufen. Weil sie besser knallen. Jetzt gab es eine Bewährungs- und Geldstrafe für den Berliner.
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Potsdam - Mit 253 Polenböllern kann man es ordentlich krachen lassen. Exakt so viele der in Deutschland verbotenen Feuerwerkskörper hatte Daniel D.* (22) am 17. August 2013 in seinem Rucksack, als er am Hauptbahnhof von der Polizei kontrolliert wurde. Am Mittwoch musste sich der Berliner wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz vor dem Potsdamer Amtsgericht verantworten. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss er eine Geldauflage von 300 Euro an die Kinderhilfe Berlin-Brandenburg zahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Daniel D. saß nicht zum ersten Mal wegen unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen auf der Anklagebank. Damals fiel er noch unter das Jugendstrafrecht, kam mit Geldstrafen davon. Beeindruckt haben sie ihn nicht.
„Ich bin Pyromane. Klar weiß ich, dass Polenböller bei uns nicht erlaubt sind. Aber ich werde sie immer wieder kaufen. Die sind besser als die deutschen“, sagte der Angeklagte. „Sie knallen lauter. Dafür nehme ich auch in Kauf, dass mir die Hände wegfliegen.“
Über so viel Leichtsinn konnten Staatsanwältin und die Richterin nur die Köpfe schütteln. „Wollen Sie in den Knast?“, fragte die Vertreterin der Anklage. Die Vorsitzende ergänzte: „Irgendwann ist Schluss mit lustig. Sie sind noch so jung. Verbauen Sie sich nicht ihr Leben.“
Daniel D. berief sich nun auf seinen ungebremsten Alkoholkonsum. Im Rausch begehe er immer wieder Straftaten. Auch als er der Polizei am Hauptbahnhof in die Arme lief, war er stark angetrunken. „Deswegen gehe ich ja zum Meisendoktor“, meinte er lakonisch. Die Therapie solle ihm helfen, vom Alkohol loszukommen.
„Wieso kaufen Sie im August schon Knaller?“, wollte die Staatsanwältin wissen. „Die waren für Silvester“, versicherte der Gelegenheitsjobber, der noch bei seinen Eltern wohnt. „Ich sprenge damit weder Papierkörbe noch Fahrkartenautomaten in die Luft.“
Mit der außergerichtlichen Einziehung der sichergestellen Feuerwerkskörper polnischer Fabrikation erklärte sich Daniel D. während der Verhandlung einverstanden, sprach nun sogar von einer Dummheit. Und eine Sorge plagte ihn. „Da gibt es noch eine Anzeige in Berlin, weil ich von der Polizei mit einem Schlagring erwischt wurde. Kann die Einfluss auf meine Bewährung haben?“ Die Vorsitzende erklärte ihm, falls es zu einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz komme, könne das Gericht eine Gesamtstrafe bilden. „Doch das müssen die Berliner Kollegen entscheiden. Im Übrigen wird das Amtsgericht Tiergarten mit Ihrer Bewährungsüberwachung betraut, da Sie in Berlin wohnen.“ (*Name geändert.) (Hoga)
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