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EU-Regelung: Führerscheinumtausch noch bis 19. Januar möglich
Fahrerlaubnisse, die 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, müssen in den kommenden zwei Monaten umgetauscht werden. Termine dafür sind online aber rar.
Stand:
Die Frist für den Pflichtumtausch der Führerscheine, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, in einen neuen EU-Kartenführerschein endet am 19. Januar 2026. Darauf weist die Stadt Potsdam in einer Mitteilung hin und erinnert daran, rechtzeitig einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde auf potsdam.de unter Terminverwaltung-Online oder telefonisch unter 0331/289 1110 zu buchen. Für den Umtausch ist grundsätzlich ein persönlicher Termin erforderlich.
Das scheint derzeit allerdings nicht unproblematisch zu sein: Bei mehreren Stichproben der PNN an verschiedenen Tagen Anfang dieser Woche gab es in den kommenden Wochen und Monaten keine einzige Möglichkeit zur Online-Buchung. Auf Anfrage erklärte das Rathaus, es würden täglich neue Termine freigeschaltet, der Bedarf sei aber wegen des Pflichtumtauschs noch sehr hoch. Die Landeshauptstadt bittet daher darum, nur einen Termin zu vereinbaren, wenn man tatsächlich von der aktuellen Umtauschfrist betroffen ist.
In diesem Jahr wurden laut Rathaus bisher 2079 Kartenführerscheine im Zusammenhang mit dem Pflichtumtausch neu ausgestellt. Wie viele Potsdamerinnen und Potsdamer tatsächlich einen Führerschein haben, ist nicht bekannt, da bei der Wohnsitzanmeldung keine Angabe dazu gemacht werden muss, so eine Sprecherin der Stadt.
Zum Umtausch mitzubringen ist ein gültiger Ausweis, ein aktuelles biometrisches Passfoto und der jetzige deutsche Führerschein. Der neue EU-Kartenführerschein ist 15 Jahre gültig, dann muss er erneut umgetauscht werden.
Wer jetzt die Frist verpasst, kann den Antrag auch später noch stellen. Allerdings ist dann bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld möglich. Die Fahrerlaubnis selbst gerät damit aber nicht in Gefahr.
Mit dem Umtausch werden Vorgaben der EU umgesetzt, wonach bis 2033 alle alten Führerscheine durch ein einheitliches Dokument ersetzt werden müssen. Die ersten Umtauschgruppen waren dabei bei Papierführerscheinen nach Geburtsjahr des Inhabers gestaffelt, bei Kartenführerscheinen richtet sich die Reihenfolge nach dem Ausstellungsjahr des Dokuments.
Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind auf 15 Jahre befristet und müssen nach ihrer individuellen Frist ausgetauscht werden. Für Bürgerinnen und Bürger, die vor 1953 geboren wurden und einen Papierführerschein haben, gilt der 19. Januar 2033 als Stichtag.
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