zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Ex-Republikaner freigesprochen

Nachspiel der Flugblattaktion von Groß Glienicke

Stand:

Aus dem GERICHTSSAALNachspiel der Flugblattaktion von Groß Glienicke Ein anonymes Flugblatt sorgte im Herbst 2003 für Aufsehen in Groß Glienicke. In dem Machwerk behaupteten die Verfasser sinngemäß, Juden und Bonzen würden sich in ihren protzigen Häusern am See breit machen, der Eigentum des Volkes sei, und die Natur verschandeln und vergiften. Etwa 50 fotokopierte Exemplare wurden in einer Nacht- und Nebelaktion zwischen dem 14. und 15. Oktober von unbekannten Tätern an Bäume gepinnt oder in Briefkästen des Ortes geworfen. Wegen Volksverhetzung musste sich gestern einer der vermutlichen Flugblattverteiler vor dem Amtsgericht verantworten. Peter M. (53) auf der Anklagebank bestritt entschieden, mit der Sache auch nur das Geringste zu tun zu haben. Zwar sei er früher bei den Republikanern aktiv gewesen, habe sie jedoch lediglich „als Basis gesehen, die Opposition ein wenig zu stärken“. Zum Tatzeitpunkt habe er bereits seit drei Jahren nicht mehr in Groß Glienicke gewohnt, dessen Probleme längst nicht mehr als die seinen gesehen, so der gelernte Augenoptiker. Ilona K. (53) belastete ihren ehemaligen Kameraden von der Freiwilligen Feuerwehr allerdings schwer. Als Sicherheitspartnerin der Polizei, die bei Dunkelheit Augen und Ohren offen hielt und verdächtige Machenschaften umgehend der Staatsmacht meldete, beobachtete sie in der Nacht vom 14. zum 15. Oktober 2003 einen mit vier Personen besetzten dunkelblauen Kleinbus. Aus diesem seien jeweils zwei bis drei Leute gesprungen und hätten irgendwelche Zettel angeheftet. Leider sei es ihr auf ihrem Fahrrad nicht gelungen, so dicht an die Akteure heranzufahren, um sie von Angesicht zu Angesicht sehen zu können. Bei einer ersten polizeilichen Befragung gab die Frau lediglich eine Personenbeschreibung der vermeintlichen Täter ab, schätzte sie als 20- bis 30-jährig ein, von denen ihr einer bekannt vorgekommen sei. Bei einer Wahllichtbildvorlage identifizierte sie den Angeklagten dann als „Peter von der Feuerwehr“, vermutete nun, er könnte in jener Nacht dabei gewesen sein. „Ich habe gesagt, ich bin mir nicht 100-prozentig sicher, ob er einer der Männer in dem Auto war “, präzisierte sie ihre Aussage im Zeugenstand. Der Staatsanwalt hielt dagegen: „Sie kennen den Angeklagten aus jahrelanger Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr, sie wissen auch, dass er die Fünfzig überschritten hat. Wie passt das mit Ihrer Einschätzung des Alters der vermeintlichen Täter zusammen?“ Aus seiner Sicht lässt sich auf die Aussage der Zeugin kein Urteil stützen. Das sieht das Gericht ebenso. Freispruch für Peter M.Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })