
© Johanna Bergmann
Verkehr auf dem Alten Markt in Potsdam: Fahren ja, Parken nein
Parkende Autos vor der Nikolaikirche, wartende Touristenbusse am Obelisken, Abkürzungs-Fahrten quer über den Alten Markt: Was ist verkehrstechnisch eigentlich erlaubt in der neuen Mitte Potsdams?
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Potsdam - Ein Touristenbus steht neben dem Obelisken in der Sonne, ein zweiter zwischen Barberini-Baustelle und Potsdam Museum, die Fahrer warten auf ihre Passagiere, die irgendwo zwischen Landtag und Nikolaikirche unterwegs sind; gleichzeitig rollt ein Kombi mit Kennzeichen Potsdam-Mittelmark von der Straße Am Kanal kommend auf den Alten Markt, der Fahrer fährt vorsichtig suchend ein paar Kurven zwischen den Fußgängern, Radfahrern und Touristen mit Kameras, bis er die provisorische Baustellenstraße in Richtung Lange Brücke entdeckt und gezielt ansteuert – offenbar eine willkommene Abkürzung, wenn man vom Kanal aus in Richtung Hauptbahnhof möchte. Auf den markierten Flächen zwischen Fachhochschule und Nikolaikirche parken drei Autos.
Es ist ein ganz normaler Donnerstagmittag auf dem Alten Markt, in der wiedergewonnenen alten Mitte. Aber darf der prächtige neue Platz überhaupt von Autos und Bussen befahren werden? Und eine weitere Frage, die sich nicht erst seit dem berühmt-berüchtigten Falschparker Alexander Gauland stellt: Wo darf man dort eigentlich parken?
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Der Platz darf von einer Seite befahren werden, Parken ist aber tabu
Die entsprechenden Vorschriften sind mit Verkehrsschildern ausgewiesen, wie Stadtsprecher Jan Brunzlow auf PNN-Anfrage sagt. Die Kurzfassung: Auf dem gesamten Platz herrscht Parkverbot. Dagegen darf der Alte Markt tatsächlich befahren werden – allerdings nicht für Durchgangs- und Abkürzungsverkehr, sondern lediglich von der vom Kanal kommenden Straße Am Alten Markt aus. Die Humboldtstraße aus Richtung Lange Brücke ist nur für den Anliegerverkehr zum Parkhaus des Landtages und den Gebäuden in der Humboldtstraße freigegeben.
Dass die Humboldtstraße und der Alte Markt immer wieder als Abkürzung genutzt werden, ist auch der Stadt ein Dorn im Auge. Laut Brunzlow soll das aber nach Abschluss der Bauarbeiten gar nicht mehr möglich sein. Die derzeit von Falschfahrern gewählte Route ist nur eine provisorische Straße für Baufahrzeuge: „Wer da durchfährt, handelt rechtswidrig“, so Brunzlow. Vermutlich im Herbst dieses Jahres soll die Humboldtstraße endgültig dicht gemacht werden.
Baustraße an der Humboldstraße soll wieder verschwinden
Befahren darf man den Alten Markt dagegen vom Kanal aus kommend. Es sei auch ausdrücklich „gewollt und gewünscht, dass Busse da rauffahren und Leute rauslassen“, so der Stadtsprecher. Auch für den Lieferverkehr für Fachhochschule, Landtag oder Kirche gebe es keine Fahrbeschränkung.
Es gilt jedoch auf dem gesamten Platz Parkverbot – das entsprechende Parkverbotszonen-Schild steht in der Straße Am Alten Markt auf Höhe der Nikolaikirche. Auch die mit Bodenmarkierungen abgegrenzten Stellflächen im hinteren Teil zwischen Fachhochschule und Nikolaikirche seien keine Parkplätze, betont er. Sie dürften lediglich mit einer speziellen Ausnahmegenehmigung genutzt werden. Brunzlow geht von derzeit drei solcher Ausnahmegenehmigungen für die Nikolaikirche und weiteren einzelnen für die Fachhochschule aus. „Alle anderen müssen damit rechnen, dass sie dort Strafzettel bekommen.“ Diese Regelung sei historisch bedingt und habe etwas damit zu tun, dass der Kirche Flächen auf dem Alten Markt gehörten, dort aber nicht geparkt werden soll. Im Fall der Fachhochschule habe es frühere Parkrechte gegeben.
Nikolaikirche wünscht sich Parkmöglichkeit für Schwerbehinderte
Die Parkfrage ist auch in der Kirchengemeinde St. Nikolai immer wieder Thema. Die Kirche weist ihre Besucher auf der Internetseite ausdrücklich darauf hin, dass auf dem Alten Markt nicht geparkt werden darf. Nikolaipfarrer Matthias Mieke ist selbst betroffen – eine Sondergenehmigung habe er nicht, seines Wissens verfügt die Gemeinde nur noch über eine solche Sondergenehmigung, wie er den PNN sagte. Seit er in Potsdam wohne, könne er aber öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrrad nutzen. Kirchenbesucher, die auf den Rollstuhl angewiesen sind oder von weiter her kommen, hätten es da weniger leicht: Mieke geht davon aus, dass an normalen Sonntagen zwischen zehn und 15 Gottesdienstbesucher und ehrenamtliche Helfer mit dem Auto zur Kirche kommen. Für sie gibt es regulär nur die Möglichkeit, einen Parkplatz in der Straße Am Kanal zu bezahlen – andernfalls riskieren sie ein Knöllchen.
„Ich bedaure das und habe gleichzeitig Verständnis dafür“, sagt Mieke. Das Ordnungsamt müsse geltendes Recht durchsetzen und reagieren – auch wenn bei Konzertveranstaltungen 20 Autos und mehr auf dem Alten Markt falsch parkten. Wünschenswert sei aber eine Lösung für Kirchenbesucher mit Schwerbehindertenausweis – Mieke geht von zwei bis drei Rollstuhlfahrern in den regulären Sonntagsgottesdiensten aus. Für sie sei das Abstellen des Autos neben der Kirchentreppe die einfachste Möglichkeit, zum Fahrstuhl und in die Kirche zu kommen. Mieke regt außerdem an, den nächsten regulären Parkplatz Am Kanal zu den Gottesdienstzeiten an den Sonntagvormittagen bis 12 Uhr kostenfrei zu machen: „Das wäre eine große Erleichterung.“ Parker müssen dort derzeit auch an den Sonntagen zwischen 8 und 16 Uhr bezahlen – 50 Cent für 20 Minuten.
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Klar muss aber sein: Verkehrsregeln gelten für jeden – für Kirchen- und Konzertbesucher genauso wie für Landtagsabgeordnete. Ein Kommentar >>
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