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Landeshauptstadt: Fall Ermyas M.: Keine Potsdamer Ermittler in Luzern Staatsanwaltschaft glaubt nicht an Überraschungen / Schweizer droht Strafverfahren in der Heimat

Noch liegen keine offiziellen Ergebnisse der ersten Vernehmungen des selbst ernannten Schweizer Täters Marcus Sch. vor – dennoch glaubt die Potsdamer Staatsanwaltschaft im Fall Ermyas M.

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Noch liegen keine offiziellen Ergebnisse der ersten Vernehmungen des selbst ernannten Schweizer Täters Marcus Sch. vor – dennoch glaubt die Potsdamer Staatsanwaltschaft im Fall Ermyas M. nicht an Überraschungen. Wie Sprecher Benedikt Welfens gestern sagte, gäbe es derzeit nicht einmal Veranlassung einen Beamten nach Luzern zu schicken, um die Schweizer Kollegen zu unterstützen. Die Ermittler dort hätten eine Frageliste erhalten, die abgearbeitet werde. „Natürlich sind wir sofort vor Ort, wenn die Schweizer Kollegen dies für notwendig halten sollten“, sagte Welfens. Er verwies zugleich darauf, dass die Verteidigung Marcus Sch. zunächst als Zeugen benannt hatte. Welfens: „Von Anfang an passten seine Angaben nicht zu dem bisherigen Ermittlungsergebnis.“ Dennoch habe „die Staatsanwaltschaft Potsdam unter Beachtung des in Haftsachen gebotenen Beschleunigungsgrundsatzes die Vernehmung des Zeugen im Rahmen der Rechtshilfe in der Schweiz veranlasst“.

Der 27-jährige Marcus Sch. behauptet, in der Nacht zu Ostersonntag den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. niedergeschlagen zu haben. Das spätere Opfer und er hätten einander beleidigt, dann habe Ermyas M. ihm in den Rücken getreten und er habe zugeschlagen. Bei der Attacke hatte Ermyas M. schwere Kopfverletzungen erlitten, lange Zeit lag er im künstlichen Koma. Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund ihrer Beweislage jedoch davon aus, dass der 29-jährige Björn L. aus Wilhelmshorst und der 30-jährige Thomas M. aus Potsdam die Täter waren.

Dafür, dass die Selbstbezichtigung von Marcus Sch. in der Öffentlichkeit bislang nicht glaubhaft wirkt, hat der Schweizer selber gesorgt. In den vergangenen Tagen hatte er in Interviews mehrfach widersprüchliche Aussagen gemacht (PNN berichteten). So verwies Welfens gestern auch darauf, dass Sch. zu der Frau, die in der Tatnacht in seiner Begleitung gewesen sein soll, unterschiedliche Angaben gemacht habe. Mal soll es seine Ehefrau, mal seine geschiedene Frau, dann wieder soll es eine Bekannte gewesen sein. Laut Welfens liegt von der Frau, die ein wichtiger Zeuge sein könnte, bislang nur ein Name vor – „und der auch in drei verschiedenen Schreibweisen“.

Unabhängig vom Fall Ermyas interessieren sich die Ermittler nach PNN-Informationen auch für die möglichen Motive der Selbstbezichtigung. Dabei soll es um die Frage gehen, ob die Persönlichkeit des 27-Jährigen Auslöser der medienwirksamen Aktion war oder ob Sch. möglicherweise missbraucht wurde, um Rechten eine öffentliche Plattform zu verschaffen. Darüber hinaus muss Sch. damit rechnen, dass nach Abschluss der Vernehmungen in der Schweiz ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wird – wegen Falschaussage bzw. Vortäuschung einer Straftat.

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