Landeshauptstadt: „Fall wie üblich behandelt“ 180 Unterschriften im Fall Gastmeier - AOK
Innenstadt/Babelsberg - Im Streit zwischen dem Babelsberger Schmerztherapeuten Knud Gastmeier und der AOK Sachsen-Anhalt haben sich rund 180 Potsdamer für eine erneute Prüfung des Falls ausgesprochen. Die Unterschriften wurden gestern der AOK-Niederlassung in der Friedrich-Ebert-Straße übergeben.
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Innenstadt/Babelsberg - Im Streit zwischen dem Babelsberger Schmerztherapeuten Knud Gastmeier und der AOK Sachsen-Anhalt haben sich rund 180 Potsdamer für eine erneute Prüfung des Falls ausgesprochen. Die Unterschriften wurden gestern der AOK-Niederlassung in der Friedrich-Ebert-Straße übergeben. Niederlassungsleiterin Andrea Löwe sagte, der Brandenburger AOK sei an einem Weiterbetrieb der Praxis gelegen, der Fall selbst sei aber von der Krankenkasse vorschriftsmäßig und in der üblichen Art und Weise behandelt worden. Die Unterschriften sollten noch gestern nach Magdeburg weitergeleitet werden.
Nach Ansicht der dortigen AOK muss Gastmeier rund 76 000 Euro Behandlungskosten zurückzahlen, weil er in den Jahren 2000 und 2001 einen Krebspatienten mit einem in Deutschland nicht zugelassenen Cannabismedikament behandelt habe (PNN berichtete). Ferner habe er keine alternativen Behandlungsmethoden geprüft und keine Dritten konsultiert. Ende November hatten sich Experten der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg dieser Argumentation der Krankenkasse angeschlossen und die Rückforderung der AOK bestätigt. Das es dem Patienten laut Gastmeier nach der Behandlung deutlich besser ging, hat nach Ansicht der AOK mit dem Fall nichts zu tun.
Daraufhin hatte der Arzt seine Zulassung als Schmerztherapeut zurückgegeben und angekündigt, den Praxisbetrieb Ende des Jahres einzustellen. Zuletzt habe er rund 250 Schmerzpatienten pro Quartal behandelt. Als Anästhesist wird Gastmeier aber weiterarbeiten.
Andrea Löwe konnte gestern die Angaben des Mediziners nicht bestätigen, wonach die AOK Brandenburg das strittige Cannabispräparat bereits 1998 einmal ohne Beanstandungen abgerechnet habe. In der Regel würden die Abrechnungen nur stichprobenartig geprüft. Der Arzt hat bereits angekündigt, gegen die Rückforderung erneut Widerspruch einzulegen. hd
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