Landeshauptstadt: Fatale Folge einer unverhofften samstäglichen Arbeitspause
Kraftfahrer seit dem Unfall arbeitslos/1170 Euro Geldstrafe
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Kraftfahrer seit dem Unfall arbeitslos/1170 Euro Geldstrafe Von Gabriele Hohenstein Lastkraftwagenfahrer haben es nicht leicht. Vom Termindruck und der Angst um ihren Arbeitsplatz gehetzt, bewegen sie sich mitunter am Rande der Legalität. Winkt dann eine unverhoffte Pause, die durch die Umstände gedeckt scheint, fühlen sie sich wie Kinder, wenn die Schule ausfällt. So jedenfalls erging es Danilo G. (37) am 2. August 2003, einem Samstag. Er hatte den Auftrag, in die Nähe von Mailand zu fahren, um bei der Firma „Parmalat“ Frischmilch abzuliefern. „Plötzlich hieß es, die Verpackungsmaschine sei defekt. Es müsse ein Monteur aus Italien eingeflogen werden, der den Schaden behebt“, so der Familienvater. Frühestens am Sonntagmorgen hätte es losgehen können. Froh über die unverhoffte Freizeit hätten er und einige Kollegen ein paar Flaschen Bier getrunken. „Gegen 17.30 Uhr kam der Lademeister und sagte, die Maschine funktioniere doch wieder. Wir sollen unsere Fahrzeuge beladen lassen und auf Tour gehen.“ Der ansonsten Gewissenhafte setzte sich ans Steuer und hoffte, alles würde gut gehen. An einer Baustelle am Autobahndreieck Potsdam kam er mit seinem Sattelschlepper von der Fahrspur ab, kollidierte mit einem Kleintransporter. Statt anzuhalten, soll Danilo G. nach dem Crash einfach weitergefahren sein. Nun sitzt er auf der Anklagebank des Amtsgerichts. Ganz so sei es nicht gewesen, beteuert der seit dem Vorfall Arbeitslose. Erstens habe er von dem Zusammenstoß gar nichts mitbekommen. Zweitens wäre es nicht möglich gewesen, an Ort und Stelle anzuhalten, wie es ihm sein Unfallgegner per Handzeichen signalisierte. „Ich wollte auf den nächsten Parkplatz und hoffte, der Transporterfahrer käme hinterher“, berichtet Danilo G. Wenig später sei er schon von der Polizei gestoppt worden, die ihn zur Blutprobe fuhr. Ergebnis: 2,10 Promille. Zur Tatzeit, so der Gutachter, müssen es mindestens 2,30 Promille, maximal 2,70 Promille gewesen sein. „Der Lkw zog plötzlich auf meine Fahrspur rüber. Dann krachte es auch schon“, erinnert sich René B. (34) aus Oberhausen, der in einem Kleintransporter unterwegs war. Der Lastwagenfahrer habe kurz angehalten. „Ich stieg aus und fragte ihn zweimal, ob er sich den Schaden nicht ansehen möchte. Der Mann reagierte allerdings überhaupt nicht. Plötzlich gab er Gas. Ich konnte gerade noch zur Seite springen und mir das Kennzeichen seines Fahrzeugs notieren. Danach informierte ich die Polizei.“ Heike K. (33), Beifahrerin im Transporter, knallte bei der Kollision mit dem Kopf gegen die Scheibe. Sie erlitt eine Stauchung der Halswirbelsäule sowie Schmerzen im Nacken und in der rechten Schulter. Danilo G. wird wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr, fahrlässiger Körperverletzung sowie Unfallflucht zu einer Geldstrafe von 1170 Euro verurteilt. Da der Führerschein bereits seit dem Unfalltag futsch ist, reicht nach Ansicht des Gerichts eine Zwangs-Fahrpause von noch acht Monaten.
Gabriele Hohenstein
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