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Landeshauptstadt: FDP gegen eine „Lex Graalfs“

„Sonderrechte“ zugunsten einer Bebauung des Areals der Villa Schöningen kritisiert

Stand:

„Sonderrechte“ zugunsten einer Bebauung des Areals der Villa Schöningen kritisiert Berliner Vorstadt - Im Vorfeld der erwarteten Entscheidungen im Bauausschuss am heutigen Abend und in Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch über eine Bebauung des Umfeldes der Villa Schöningen haben sich die FDP und die Nachbarschaftsinitiative „Am Neuen Garten zu Potsdam“ gegen die Pläne ausgesprochen. Die FDP fordert „einen Bebauungsplan, der für die ganze Nördliche Berliner Vorstadt gilt und der keine Sonderrechte für wen auch immer begründet“. Wie FDP-Sprecher Berend Diekmann schreibt, sei „ein Sonderrecht für Herrn Graalfs und seine Grundstücksgesellschaften abzulehnen“, solange die Verwaltung keine nachvollziehbaren Gründe für ihr Vorgehen liefere. Die Villa Schöningen gehört Dieter Graalfs, dessen Akanthus Grundstücksgesellschaft auf einem Areal der Villa fünf „Kavaliershäuser“ zu Wohnzwecken errichten will. Mit dem Vermarktungserlös sollen Dach und Fassade der Villa Schöningen saniert werden. Diese Zweckbindung soll mit einem städtebaulichen Vertrag mit der Stadt abgesichert werden. Laut FDP hätte die Verwaltung, wenn sie die Wiederherstellung der Villa erleichtern wolle, „einen offenen Abwägungsprozess im Hinblick auf die Kalkulationen der Restaurierungskosten und der Einnahmemöglichkeiten durch Umnutzung der anliegenden Flurstücke in Gang setzen und in das undurchschaubare Firmengeflecht von Herrn Graalfs Licht bringen müssen“. Nun drohe eine unkontrollierbare Bebauung in der Nördlichen Berliner Vorstadt. Die Verwaltung schaffe mit dem Bebauungsplan eine „Lex Graalfs“, über kurz oder lang werde für die dortigen Grundstücke eine Bebauung in zweiter Reihe zulässig, weil die benachteiligten Grundstückseigentümer mit guten Erfolgsaussichten klagen würden. Wie die Initiative „Am Neuen Garten zu Potsdam“ schreibt, erinnerten die „Planungen von fünf Villen an der Villa Schöningen stark an die damaligen Vorgänge um die Villa Gutmann, bei der suggeriert wurde, dass eine Rettung der Villa nur unter der Bedingung einer dichten Bebauung des Parks und des anliegenden Grundstücks möglich sei“. „Zum Segen der gesamten Entwicklung der Bertinistraße“ sei dies damals verhindert worden. Es zeige sich, dass gerade die großen Villengrundstücke am Jungfernsee eine besondere Attraktion für Bauherren mit Sinn für Qualität dieser Anlagen darstellten, wie der kürzliche Verkauf der Gutmann-Villa, der Villa Jacobs und der Villa Starck deutlich gemacht hätte. Eine Abwertung der Villa Schöningen durch eine „unglückliche Bebauung“ könne sich Potsdam nicht leisten, schreibt Prof. Jan Fiebelkorn-Drasen, Vorsitzender der Initiative „Am Neuen Garten zu Potsdam“. gb

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