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Landeshauptstadt: FDP: Stadt hat gegen Recht verstoßen Liberale kritisieren erneut Niemeyer-Vergabe

Innenstadt - Die Potsdamer FDP wirft der Stadt vor, bei der Vergabe der Freizeitbad-Planungen an den brasilianischen Stararchitekten Oscar Niemeyer gegen „geltendes Recht verstoßen“ zu haben. Dies begründen die Liberalen in einer Pressemitteilung damit, dass die Stadt Niemeyer auch für die „technische Gebäudeausrüstung“ bezahlt habe.

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Innenstadt - Die Potsdamer FDP wirft der Stadt vor, bei der Vergabe der Freizeitbad-Planungen an den brasilianischen Stararchitekten Oscar Niemeyer gegen „geltendes Recht verstoßen“ zu haben. Dies begründen die Liberalen in einer Pressemitteilung damit, dass die Stadt Niemeyer auch für die „technische Gebäudeausrüstung“ bezahlt habe. Diese könne aber nicht nur „von einer bestimmten Person“ erbracht werden, wie es im Paragraf 5 der „Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen“ (VOF) heiße. Auf diesen Paragrafen bezieht sich die Stadt bei ihrer Vergabe an Niemeyer. Zahlreiche Architekten hatten kritisiert, dass keine Ausschreibung stattgefunden hat. Sie zogen auch in Zweifel, dass Niemeyer aus künstlerischen Gesichtspunkten der einzige Architekt sei, der ein Freizeitbad für Potsdam entwerfen könne.

In der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der FDP teilt die Stadtverwaltung zudem mit, dass bisher 735 000 Euro von den Stadtwerken an das Büro Oscar Niemeyer gezahlt worden seien. Es sei mit Niemeyer ein Vertrag über die so genannten Leistungsstufen 1 bis 3 der „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ (HOAI) geschlossen worden. Danach habe Niemeyer die Bauwerksplanung, die Tragwerksplanung, die technische Gebäudeausrüstung ohne Elektrotechnik und die Freianlagenplanung geliefert.

Ausgewählt worden sei Niemeyer von einem Auswahlgremium, dem Sozialbeigeordnete Elona Müller, Schlösserstiftungs-Generaldirektor Hartmut Dorgerloh, der Direktor des „Centre Allemand D“Historie de l“Art“ in Paris, Thomas W. Gaehtgens, Stadtwerke-Chef Peter Paffhausen, Rechtsanwalt Goepfert und der damalige Fachbereichsleiter Norbert John angehörten. Zur Auswahl habe es einen Fragenkatalog und eine Kriterienmatrix gegeben. Letzteres sieht die Potsdamer FDP als Hinweis darauf, dass nicht „nur eine einzige Person, wie im Gesetz verlangt, zu einer solchen Entwurfsplanung befähigt gewesen wäre“. Zudem falle auf, dass niemand im Auswahlgremium den „notwendigen architektonischen Sachverstand“ hätte einbringen können. Die Liberalen erneuerten ihre Forderung, die Planung für das Freizeitbad in einer offenen Ausschreibung neu zu vergeben. Dabei müsse von vornherein ein privater Betreiber anstelle der Stadtwerke vorgesehen sein.

Über die Landesförderung für das Niemeyer-Bad soll im November der Landesförderausschuss entscheiden. Die Unterlagen prüft nun die Landesinvestitionsbank (PNN berichteten). SCH

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