Homepage: Filmhochschule muss in Berlin Gebühren zahlen
Die Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“ (HFF) in Potsdam muss Verwaltungsgebühren für Drehgenehmigungen auf Berliner Straßen zahlen. Das hat am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
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Die Hochschule für Film und Fernsehen „Konrad Wolf“ (HFF) in Potsdam muss Verwaltungsgebühren für Drehgenehmigungen auf Berliner Straßen zahlen. Das hat am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Für die Hochschule gebe es keine Gebührenfreiheit, urteilten die Richter. Dozenten und Studenten der staatlichen Brandenburger Hochschule drehen öfter Übungsfilme auf öffentlichen Straßen in Berlin. Für die Straßenbenutzung braucht sie eine Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung. Im gerichtlich geprüften Fall wurde für die Drehgenehmigung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 550 Euro festgesetzt. Dagegen wandte die HFF ein, sie könne sich auf eine persönliche Gebührenfreiheit berufen. Der Widerspruch blieb jedoch erfolglos.
Die HFF erfüllt nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts nicht die Voraussetzungen persönlicher Gebührenfreiheit nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Sie werde nicht nach dem Haushaltsplan des Landes Brandenburg verwaltet, sondern sei eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die einen eigenen Wirtschaftsplan aufstelle. dapd
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