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Landeshauptstadt: Fit für den Schulstart?

Rund 1400 Potsdamer Kinder werden im kommenden Herbst eingeschult. Jetzt müssen sie sich an den Grundschulen anmelden

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Für die ältesten Kindergartenkinder beginnt jetzt eine aufregende Zeit: Mit ihren Eltern besuchen sie zum ersten Mal die Grundschule, in der sie ab dem kommenden Herbst lernen wollen. Bei der schulärztlichen Untersuchung und im Sprachtest dürfen sie zeigen, was sie schon können. Doch während sich die künftigen Erstklässler im Vorschulunterricht und in Schnupperstunden für die Grundschule fit machen, müssen ihre Eltern noch manches bedenken. Hier einige der am häufigsten gestellten Fragen.

Ab wann ist mein Kind schulpflichtig?

Wenn es bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet, wird es zum 1. August desselben Jahres schulpflichtig. Es kann auch dann eingeschult werden, wenn es erst nach dem 30. September, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember sechs Jahre alt wird. Dies allerdings müssen die Eltern bei der zuständigen Schule beantragen. In begründeten Ausnahmefällen ist eine noch frühere Einschulung möglich. Wenn die Eltern dies möchten, müssen sie ihrem Antrag einen gesicherten Nachweis zum Entwicklungsstand des Kindes beifügen.

Wann und wie melde ich mein Kind zur Schule an?

Die Anmeldung der Schulanfänger läuft in diesem Jahr vom 6. bis 19. Dezember. In dieser Zeit legen die Schulen individuell Anmeldetermine fest. Die Eltern werden von der zuständigen Schule des Einzugsbereiches angeschrieben und aufgefordert, dort ihr schulpflichtiges Kind anzumelden. Wichtig ist, das Kind in der Schule persönlich vorzustellen und dabei auch die Geburtsurkunde nicht zu vergessen.

Kann ich für mein Kind eine Grundschule frei wählen?

Die Stadt Potsdam als Schulträger hat sich für deckungsgleiche Schulbezirke entschieden. Deshalb haben die Eltern die Möglichkeit, innerhalb der Stadt eine Schule frei zu wählen. Dieses Angebot ist jedoch durch die Aufnahmekapazität an den Schulen beschränkt. Das schließt auch die genehmigten Ersatzschulen ein. Bei Übernachfrage entscheidet sich die Aufnahme des Kindes nach der Entfernung der Wohnung zu dieser Schule und nach dem Vorliegen eines besonderen Grundes.

Wie muss ich vorgehen, wenn mein Kind an einer Schule in freier Trägerschaft lernen soll?

Auch in diesem Fall ist eine vorherige Anmeldung in der für das Kind zuständigen Grundschule in öffentlicher Trägerschaft notwendig. Anschließend kann es an der gewünschten Ersatzschule angemeldet werden. Dann jedoch muss die öffentliche Schule umgehend dar über informiert werden.

Wann muss mein Kind zur schulärztlichen Untersuchung?

Erst nach der Schulanmeldung. Zuständig hierfür ist das Gesundheitsamt der Stadt. Die Untersuchung ist für jedes künftige Schulkind Pflicht. Den Termin erhalten die Eltern bei der Schulanmeldung. Die Leiter der Grundschulen berücksichtigen die Ergebnisse der Untersuchung bei ihrer Entscheidung über die Aufnahme des Kindes.

Welche Bedeutung hat die neue Sprachstandsfeststellung in Kitas?

Wegen eines auffällig hohen Anteils von Kindern mit Defiziten in der Sprachentwicklung wird seit 2007 in brandenburgischen Kitas schrittweise eine verpflichtende Sprachstandsfeststellung im Jahr vor der Einschulung eingeführt. Dort, wo diese Tests bereits laufen, kann die Kita bei möglichen Auffälligkeiten ein Angebot zur Sprachförderung unterbreiten. Für einen reibungslosen Übergang in die Schuleingangsphase ist es sehr wichtig, dass Kinder mit Sprachschwierigkeiten an den Förderkursen teilnehmen. Sie sollten von den Eltern ermutigt und unterstützt werden.

Erhält mein Kind diese Förderung auch, wenn es keine Kita besucht?

Eltern, deren Kinder zu Hause oder in einer Tagespflege betreut werden, können Erzieherinnen in nahe gelegenen Einrichtungen ansprechen. Steht dort noch keine für die Sprachförderung qualifizierte Fachkraft zur Verfügung, dann hilft das zuständige Jugendamt weiter.

Wie stellt sich die Grundschule auf den unterschiedlichen Entwicklungsstand der Kinder ein?

Indem sie die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder individuell fördert und deren besondere Bedürfnisse berücksichtigt. Viele Schulen haben inzwischen eine flexible Schuleingangsphase (Flex), in der die Kinder je nach Entwicklungsstand ein, zwei oder drei Jahre verweilen können. Schüler mit besonderem Förderbedarf erhalten hier die Hilfe von Sonderpädagogen.

Lässt sich die Schulanmeldung mit der Anmeldung zum Hort verbinden?

Die Schulen kooperieren eng mit den Horteinrichtungen. Für den Besuch des Hortes müssen die Eltern jedoch einen gesonderten Betreuungsvertrag mit dem Träger der Einrichtung abschließen. Die Elternbeiträge werden einkommensabhängig gestaffelt. Bis zur Versetzung in die fünfte Jahrgangsstufe besteht ein allgemeiner Rechtsanspruch auf Hortbetreuung. Darüber hinaus können auch Fünft- und Sechsklässler den Hort besuchen, wenn die Eltern berufstätig sind und die familiäre Situation es erfordert. Mehr und mehr Grundschulen bieten inzwischen aber auch eine Ganztagsbetreuung an. Über die unterschiedlichen Konzepte informieren derzeit viele Schulen und Horteinrichtungen an den Tagen der Offenen Tür. ahc

Weiteres in der Elterninformation „Einschulung im Schuljahr 2009/10“ und in der Grundschul-Broschüre „6 Jahre: Chancen für die Zukunft“ des Bildungsministeriums Brandenburgs

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