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Landeshauptstadt: Flüchtlinge fordern Reisefreiheit Studie: Residenzpflicht kriminalisiert Flüchtlinge

Innenstadt - Flüchtlingsinitiativen und Betroffene kritisieren anlässlich des „Internationalen Tages gegen Rassismus“ am heutigen 21. März die sogenannte „Residenzpflicht“ scharf und fordern die Abschaffung des Gesetzes.

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Innenstadt - Flüchtlingsinitiativen und Betroffene kritisieren anlässlich des „Internationalen Tages gegen Rassismus“ am heutigen 21. März die sogenannte „Residenzpflicht“ scharf und fordern die Abschaffung des Gesetzes. Die Regelung verbietet es den in Deutschland lebenden Asylbewerbern, ohne behördliche Erlaubnis den Landkreis zu verlassen, dem sie zugewiesen worden sind.

In Brandenburg würde jeder zweite Flüchtling bereits während der ersten Monate im zentralen Auffanglager des Landes in Eisenhüttenstadt wegen Verstößen gegen die Residenzpflicht bestraft, erklärte die Sozialwissenschaftlerin Beate Selders gestern Vormittag im Alten Rathaus am Alten Markt. Selders ist Autorin des 140-seitigen Reports „Keine Bewegung!“ über die Residenzpflicht, die vom Flüchtlingsrat Brandenburg und der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union e.V. herausgegeben wurde.

Durch die Residenzpflicht würden die Flüchtlinge nicht nur schikaniert, sondern auch „kriminalisiert“ und „offen stigmatisiert“, sagte Selders. Die Auslegung des Gesetzes werde in jeder Ausländerbehörde anders gehandhabt. Die Behörden seien damit „offensichtlich überfordert“. Bei der Ausländerbehörde Potsdam war gestern niemand für eine Stellungnahme erreichbar.

Betroffene kritisieren auch die Umsetzung durch Polizeikontrollen als „rassistisch“: Er werde wegen seiner Hautfarbe von Polizisten regelmäßig nach einen Identitätsausweis gefragt, erklärte ein Flüchtling, der seit zweieinhalb Jahren in Brandenburg lebt. Er sei bereits viermal wegen der Verletzung der Residenzpflicht festgenommen worden. „Man hat mir meine Rechte und Pflichten nie erklärt“, sagt der Mann, der seinen Namen aus Angst vor Schikanen nicht nennen wollte. Die Regelung bedeute „die Negation des Privatlebens mit allen psychologischen Konsequenzen“, sagte ein Sprecher der Flüchtlingsinitiative Brandenburg, der ebenfalls anonym bleiben will.

Als Strafe drohen Geldbußen, im Wiederholungsfall auch Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, erklärte die Rechtsanwältin Andrea Würdinger vom Republikanischen Staatsanwälteverein Berlin gestern in Potsdam. Vorbestraften Flüchtlingen drohen weitere Nachteile: So wird ihnen die Einbürgerung auch nach der Heirat mit einem Deutschen erschwert. „Das ist ein perfides System“, findet Würdinger, die als Strafverteidigern tätig ist. jaha

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