Potsdam: Flüchtlingskinder sollen an alle Schulen
Die Stadt soll Flüchtlingskinder ausgewogener auf die Schulen der Stadt verteilen, speziell im Grundschulbereich. Eine entsprechende Prüfung fordern die Grünen und ihre Partner in der Rathauskooperation, SPD und CDU/ANW, in einem gemeinsamen Antrag für die nächste Stadtverordnetenversammlung am 6.
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Die Stadt soll Flüchtlingskinder ausgewogener auf die Schulen der Stadt verteilen, speziell im Grundschulbereich. Eine entsprechende Prüfung fordern die Grünen und ihre Partner in der Rathauskooperation, SPD und CDU/ANW, in einem gemeinsamen Antrag für die nächste Stadtverordnetenversammlung am 6. April.
Zur Begründung heißt es, an einigen Schulen sei eine besondere Häufung von Kindern ausländischer Herkunft festzustellen, etwa an der Weidenhof-Grundschule am Schlaatz. Dort sei ein Rückgang des hohen Ausländeranteils von derzeit 50 Prozent in den ersten Klassen nicht in Sicht, zumal die nahe gelegene Flüchtlingsunterkunft an der Heinrich-Mann-Allee erweitert werden könnte. Die Antragsteller befürchten, dass deshalb Potsdamer Familien zunehmend in andere Schulen in der Nachbarschaft ausweichen könnten, „weil sie den hohen Ausländeranteil schwierig finden“. Daher müsse es unter Berücksichtigung des öffentlichen Verkehrsnetzes möglich und zumutbar sein, schulpflichtige Kinder auch in Schulen in benachbarten Stadtvierteln unterzubringen, um eine bessere soziale Durchmischung zu erreichen, wie es in dem Antrag heißt.
Zum Thema junge Flüchtlinge fordert unterdessen die alternative Fraktion Die Andere in einem Antrag ein Kinderschutzkonzept, „das verbindliche Standards für die Gewaltprävention in Gemeinschaftsunterkünften formuliert“. An der Ausarbeitung sollten neben Kinderschutzexperten der Stadtjugendring, der Migrantenbeirat, Frauenverbände und Flüchtlingsorganisationen beteiligt werden. Wohlfahrtsverbände und soziale Träger wiesen immer wieder darauf hin, dass es bislang nur unzureichende Schutzvorschriften für die Unterbringung in Flüchtlingsunterkünften gebe, heißt es in der Antragsbegründung. Gewaltprävention und Kinderschutz würden weitgehend auf die beauftragten Träger der Einrichtungen delegiert.
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