Aus dem GERICHTSSAAL: Fördergelder zu Unrecht kassiert
Ex-Geschäftsführer zu Geldstrafe verurteilt
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„Sie haben das Geld zwar nicht für sich verwendet, sondern für den Verein, der in der finanziellen Klemme steckte. Aber auch das ist strafbar“, stellte Amtsrichterin Constanze Rammoser-Bode klar und verurteilte Dr. Klaus Z. (59) wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro. Die Staatsanwaltschaft warf dem einstigen Vorsitzenden des Vereins „Ökologische soziale Wirtschaftsentwicklung (ÖWP) vor, im Februar 2005 beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Fördergelder für eine Gruppenreise von fünf Personen nach Spanien beantragt zu haben. Tatsächlich sollen nur vier Personen gereist sein. Den Teilnahmebericht des angeblichen fünften Mitglieds Hans E. soll der Angeklagte selbst angefertigt und mit dessen Namen unterzeichnet haben. Daraufhin zahlte das Institut mit Sitz in Bonn 1130 Euro zu Unrecht an den Potsdamer Verein aus.
Den ÖWP – er beschäftigte sich mit Austauschprojekten für Lehrlinge und junge Facharbeiter in Italien, Portugal und Spanien, um ihnen in Deutschland bessere berufliche Chancen zu eröffnen – gibt es seit dem vorigen Jahr nicht mehr. Dr. Klaus Z. ist jetzt als selbstständiger Bildungsberater tätig. Der Platz auf der Anklagebank war ihm sichtlich unangenehm. Zuerst sprach er von einem Versehen in der Hektik der Vereinsarbeit. Dann räumte er ein, den Antrag für das Vorstandsmitglied Hans E. zu Unrecht eingereicht zu haben. „Ich habe auch den Teilnahmebericht für ihn ausgefüllt und ihm zum Unterschreiben hingelegt. Wir saßen Tür an Tür. Ich habe seine Unterschrift aber nicht gefälscht, wie mir vorgeworfen wird“, betonte der Angeklagte. „Mein Mandant hat sich erboten, den Schaden wieder gut zu machen. Bis jetzt ist er von der zuständigen Stelle allerdings nicht dazu aufgefordert worden“, kritisierte Rechtsanwältin Elke Beyer.
„Ich habe damals viel unterschrieben. Kann sein, dass die Unterschrift auf dem Teilnahmebericht von mir stammt“, erklärte Hans E. (69) im Zeugenstand. „Wissentlich habe ich sie aber nicht geleistet.“ Als er vom BIBB aufgefordert wurde, Stellung zu einer Maßnahme zu beziehen, an der er nie teilgenommen hatte, sei er aus allen Wolken gefallen.
Der Schriftsachverständige wollte sich in seinem Gutachten nicht festlegen, ob die Unterschrift gefälscht ist. Seine Bedenken kamen dem Angeklagten zugute. Das Gericht sprach ihn vom ebenfalls angeklagten Vorwurf der Urkundenfälschung frei. Der Betrug sei allerdings zweifelsfrei erwiesen, führte die Vorsitzende aus. Hoga
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