Landeshauptstadt: Förderpraxis bestätigt
Verfassungsgericht weist Beschwerde der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde zurück
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Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat die Praxis des Landes zur Förderung jüdischen Lebens bestätigt. Eine Beschwerde der in Potsdam ansässigen Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde wies das Verfassungsgericht am Dienstag zurück. Präsident Rüdiger Postier verkündete die Entscheidung der Verfassungsrichter am Sitz des Verfassungsgerichtes im Justizzentrum in der Jägerallee öffentlich. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg gegen eine Klage der Gesetzestreuen Gemeinde „schränkt die Grundrechte der Gemeinde nicht ein“, erklärte Postier.
Bei der Beschwerde ging es um den Förderzeitraum der Jahre 2000 bis 2004. In dieser Zeit machte das Landeskulturministerium einzig die Mitgliederzahlen der Gemeinde zum Kriterium für die Förderhöhe. Im Zuge dessen bekam der wesentlich mitgliederstärkere Jüdische Landesverband, Dachverband mehrerer Gemeinden im Land, im genannten Zeitraum 373 000 Euro mehr an Fördermitteln als die Gesetzestreue Landesgemeinde. Dagegen klagten die Gesetzestreuen nun. Sie argumentierten, dieses Vorgehen verstoße gegen das Verbot der Ungleichbehandlung aus religiösen Gründen, dem Gebot der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates sowie der Achtung der Parität zwischen verschiedenen Religionsgemeinschaften.
Nach Ansicht des Verfassungsgerichtes seien diese Rechte nicht verletzt worden. Postier zufolge gibt es „keine strikte Trennung von Staat und Kirche, sondern eine offene“. Das Gebot der staatlichen Neutralität sei nicht mit Indifferenz gleichzusetzen. „Das Paritätsgebot verlangt keine schematische Gleichbehandlung“, erklärte Postier weiter. Eine Differenzierung der finanziellen Förderung nach tatsächlichen Unterschieden wie etwa unterschiedlichen Größen der Gemeinden sei erlaubt.
Shimon Nebrat, Geschäftsführer der Gesetzestreuen Gemeinde, zeigte sich überrascht: „Das war nicht zu erwarten.“ Bei der öffentlichen Verhandlung im Februar dieses Jahres habe sich Postier noch eher im Sinne der Gesetzestreuen Gemeinde geäußert. „Die Mehrheit der Richter hat sich wahrscheinlich anders entschieden.“ Nebrat kündigte an, nun beim Bundesverfassungsgericht „gegen dieses Urteil vorzugehen“.
Seit 2010 verteilt das Land jährlich 500 000 Euro an die jüdischen Gemeinden im Land. 100 000 Euro bekommt der Landesverband, 200 000 Euro gehen als Sockelbetrag an die neun Gemeinden im Land, weitere 200 000 Euro werden entsprechend der Mitgliederzahlen verteilt. Clemens Neumann, Referent im Kulturministerium: „Wir sehen unser Modell bestätigt und werden es fortführen.“ gb
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