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Landeshauptstadt: Förderung auf Prüfstand

Nach Nebrats Klage: Verfassungsgericht tagt heute

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Auf Ersuchen der in Potsdam ansässigen Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg e.V. wird am heutigen Freitag die Förderung jüdischen Lebens im Land Brandenburg höchstrichterlich überprüft. Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg verhandelt im Justizzentrum in der Jägerallee ab 11 Uhr eine Klage der Gesetzestreuen Gemeinde. Diese fühlt sich durch die Förderpraxis des Landeskulturministeriums diskriminiert. Konkret geht es um den Förderzeitraum der Jahre 2000 bis 2004. Vor dem Oberverwaltungsgericht hatte die Gemeinde gegen das Kulturministerium verloren. Wie Hans-Georg Moek, Sprecher des Landeskulturministeriums den PNN gestern sagte, rechne er bereits für den heutigen Freitag mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichts.

Die Gesetzestreue Gemeinde sieht sich nicht als eine von neun jüdischen Gemeinden im Land, sondern als zweiten jüdischen Landesverband orthodoxer Ausrichtung neben dem anerkannten Jüdischen Landesverband, dem die Gesetzestreuen eine liberale Ausrichtung zusprechen. Folglich fordern die Gesetzestreuen in der Person ihres Geschäftsführers Shimon Nebrat eine Fördersumme, die so hoch ist wie die, die der Landesverband erhält. „Der Beschwerdeführer erhielt deshalb nur einen Bruchteil der dem Landesverband zugeflossenen Mittel. Dies wertet er als Verletzung seiner Religionsfreiheit sowie als Verstoß gegen den Grundsatz der staatskirchenrechtlichen Neutralität und Parität“, heißt es in einer Mitteilung des Verfassungsgerichts.

Nebrat sprach gegenüber den PNN von „Schikane und Diskriminierung“ seitens der Landesregierung. Der Geschäftsführer der Gesetzestreuen Gemeinde kritisiert auch die aktuellen Förderbescheide für das Jahr 2012. So sinke die Fördersumme für seine Gemeinde im Vergleich zum Vorjahr um 8000 Euro auf etwas über 22 000 Euro. gb

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