Die Reaktion der Soligruppe Potsdam – der linksalternativen Unterstützergruppe für Julia S. - auf das Urteil des Potsdamer Landgerichts ließ gestern nicht lange auf sich warten: Es habe sich um ein politisches Verfahren gegen Linke gehandelt. Diese Version haben linke Szene und sie unterstützende Politiker vor und während des Verfahrens öffentlich betont – und damit schwere Vorwürfe gegen die Unabhängigkeit der Justiz und besonders gegen die Potsdamer Staatsanwaltschaft erhoben. Doch wie tragfähig sind diese? Fakt ist, dass Julia S. und ihre Mitbeschuldigten zuerst wegen versuchten Mordes angeklagt wurden und die öffentlich inzwischen prominente Chefin des Wohnprojekts „Chamäleon e.V.“ mehr als fünf Monate in Untersuchungshaft saß. Aus diesen harschen Beschuldigungen ist gestern nun auch vor Gericht eine „gemeinsame gefährliche Körperverletzung“ geworden, die mit Verwarnungen und Bewährungsstrafen geahndet wurde. Unabhängig, ob man dieses Urteil wegen der vielen verschiedenen Versionen der gehörten Zeugen anzweifeln mag oder nicht, liegt aber der Verdacht nahe, dass die Staatsanwaltschaft in dem Fall anfangs mit unverhältnismäßiger Härte agierte – und die Monate, die Julia S. in Untersuchungshaft verbrachte, mindestens fragwürdig waren.
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