Links und rechts der Langen Brücke: Fragwürdiges Verhalten
Michael Erbach über Widersprüchliches in Sachen Griebnitzsee
Stand:
Würde es nach den Grundsätzen der Bundesanstalt für Immobilienfragen (Bima) und auch nach grundsätzlichen Aussagen der Parlamentarischen Staatssekretäre des Bundesfinanzministeriums gehen – müsste sich die Stadt eigentlich wenig Sorgen machen, was den Verkauf von 13 Grundstücken am Griebnitzsee betrifft. Denn Grundsätze und grundsätzliche Aussagen aneinandergereiht ergeben eine klare Befürwortung des Verkaufs der Grundstücke an die Stadt Potsdam – obwohl ein höher dotiertes Konkurrenzangebot privater Erwerbswilliger vorliegt. Nur zwei Beispiele: Staatssekretär Hartmut Koschyk am 25. November 2009 im Bundestag auf eine Anfrage von Cornelia Behm (Bündnis 90/Grüne): „Die Bima verkauft nicht freiweg nach dem Motto: Der Höchstbietende bekommt das. Gerade wenn es sich um Objekte handelt, bei denen kommunale Planungshoheiten gegeben sind, geht die Bima sehr sensibel vor.“ Richtlinie der Bima: „Bevor eine Liegenschaft auf dem freien Grundstücksmarkt angeboten wird, werden eventuelle Erwerbsabsichten des Landes oder der Gemeinde zur unmittelbaren Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben vorrangig berücksichtigt.“ Die 13 Grundstücke werden immerhin gebraucht, um die Pläne für einen Uferpark am Griebnitzsee umsetzen zu können. Was also hat das Bundesfinanzministerium geritten, trotz des offenkundigen Vorrangs für die öffentliche Hand und dem dafür üblichen und auch bereits durchgeführten Wertermittlungsverfahren noch eine öffentliche Marktabfrage durchführen zu wollen? Natürlich wird eine Marktabfrage einen höheren Grundstückswert erbringen, denn bei einem Wertermittlungsverfahren schließen zwei Träger öffentlichen Rechts, die ja beide der finanziellen Sorgfaltspflicht unterliegen, einen Kompromiss – auf dem offenen Immobilienmarkt regiert allein das Geld. Und tatsächlich liegt ja auch schon ein höher dotiertes Konkurrenzangebot vor. Will die Bima über das Ergebnis einer Marktabfrage die Stadt erpressen, doch mehr zu zahlen als die vereinbarten 2,6 Millionen Euro? Hofft man auf einen Ausstieg der Stadt, um dann solvente private Bieter zum Zuge kommen zu lassen? Oder soll generell nur der Höchstpreis gelten? Dabei ist der Verkauf der 13 Grundstücke von außerordentlicher Bedeutung. Ohne diese Grundstücke wird die Stadt ihre Pläne für den Uferpark endgültig ad acta legen müssen – noch mehr private Grundstücke in diesem Bereich würden zu unüberwindlichen juristischen und finanziellen Hürden führen. Bekommt die Stadt den Zuschlag, ist sie allerdings in der Pflicht, den Park zu errichten – geplant ist dabei auch, den öffentlichen Uferweg, der derzeit von Privatanliegern versperrt ist, durchzusetzen. Der Wille der Stadt ist offenkundig da. Jetzt ist der Bund mit seiner Bima an der Reihe. Eine erste Antwort auf die Frage, ob das angedrohte Markterkundungsverfahren kommen wird, gab es gestern von der Bima: „Es ist noch nichts entschieden.“
Michael Erbach
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