
© Andreas Klaer
Fraktion stellt die Goldzahn-Frage: Was mit den teuren Überresten von eingeäscherten Potsdamern passiert
Die Fraktion Die Andere fragt sich, wie der Umgang mit Zahngold und anderen metallischen Prothesen im Krematorium geregelt ist – das Rathaus hat geantwortet.
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Es handelt sich um eine etwas makabere Zahl: Genau 18.759,09 Euro hat das kommunale Krematorium in den Jahren 2018 bis 2022 durch die Verwertung von Sargnägeln oder Implantaten eingenommen, die nach der Einäscherung von verstorbenen Potsdamern in der Asche zurückgeblieben sind. Das hat die zuständige Arbeitsgruppe im Baudezernat jetzt auf eine Kleine Anfrage der alternativen Fraktion Die Andere mitgeteilt. Diese wurde unter der Überschrift „Zahngold im Potsdamer Krematorium“ gestellt.
Dabei verwies die Fraktion auf einen Zeitungsartikel aus der Westdeutschen Zeitung zu der Frage, was mit goldenen Füllungen, Brücken oder Kronen geschieht, wenn ein Leichnam im Krematorium verbrannt worden ist. Genannt werden mehrere Gerichtsverfahren in anderen Kommunen, bei denen sich Mitarbeiter in den Verbrennungsanlagen regelmäßige hohe Zusatzeinnahmen sicherten – mit dem wenig pietätvollen Verkauf von Zahngold. Die Preise liegen aktuell bei 300 bis 500 Euro für 10 Gramm Zahngold, je nach Goldanteil. Aus dem Umfeld der Fraktion hieß es gegenüber den PNN, ein Bürger habe Nachfragen zu der Praxis im Krematorium am Neuen Friedhof gestellt.
Das Baudezernat versichert jedoch, dass in Potsdam unbemerktes Abzweigen von Goldzähnen faktisch nicht möglich sei. Denn der Schmelzpunkt von Gold liege bei rund 1060 Grad – im Ofen würden aber Temperaturen von rund 1250 Grad erreicht. So schmelze das Gold und vermische sich mit der Asche, sei nicht mehr erkennbar.
Eine Aschemühle filtert metallische Reste heraus
Das könne man mit speziellen Maschinen zwar trennen, um die Goldstaubbestandteile von der Asche zu filtern. Doch eine solche Maschine hat das Rathaus nie angeschafft. Der Grund: Die DDR-Vergangenheit. „Da in der Zahnmedizin in Ostdeutschland überwiegend Amalgam als Zahnfüllung verwendet wurde, kam die teure Anschaffung für Potsdam nicht infrage“, so das Baudezernat. Seit vielen Jahren werde im Dentalbereich auch kein Gold mehr verwendet, sondern Keramik.
Wer also das Zahngold von verstorbenen Angehörigen sichern will, darf nicht auf das Krematorium hoffen. Das Edelmetall müsse vor Einlieferung durch einen Zahnarzt oder Gerichtsmediziner entnommen werden, heißt es in der Antwort aus dem Rathaus.
Andere metallische Reste wie Sargnägel oder Implantate werden laut Rathaus mit einer sogenannten Aschemühle herausgefiltert – und „aus Pietätsgründen“ nicht mit in die Urne des Verstorbenen gefüllt, sondern in anderen Behältern gesammelt. Ferner würden vor jeder Einäscherung die Angehörigen befragt, ob sie mit der „stofflichen Verwertung metallischer Kremationsrückstände“ einverstanden seien. Das müsse auch per Unterschrift bestätigt werden, so das Dezernat.
Es sei in den vergangenen Jahren jedenfalls kein Fall bekannt geworden, dass Angehörige derartige Metalle nach der Einäscherung zurückgefordert hätten. Und was passiert mit dem Geld, dass durch den Verkauf der anderen Metallreste eingenommen wird? In der Betriebsordnung des Krematoriums ist geregelt, dass diese Einnahmen den denkmalgeschützten Grabanlagen der Potsdamer kommunalen Friedhöfe zugutekommen.
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