Aus dem GERICHTSSAAL: Freispruch – doch Zweifel bleiben
Der Polizeibeamte Heiko H.* (49) wurde am gestrigen vierten Verhandlungstag vom Vorwurf der Vergewaltigung sowie der sexuellen Nötigung freigesprochen – doch gewisse Zweifel bleiben.
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Der Polizeibeamte Heiko H.* (49) wurde am gestrigen vierten Verhandlungstag vom Vorwurf der Vergewaltigung sowie der sexuellen Nötigung freigesprochen – doch gewisse Zweifel bleiben. „Wir sind überzeugt, dass es zu sexuellen Übergriffen kam. Wir wissen jedoch nicht, in welchem Maß. Wir wissen auch nicht, ob die Geschädigte deutlich gemacht hat, dass sie das nicht will“, gab die Schöffengerichtsvorsitzende Reinhild Ahle zu bedenken. „Sie machte während der Verhandlung widersprüchliche Aussagen.“
Die Geschädigte, das ist Karina K.*, gesundheitlich stark angegriffen und zeitweilig auf Gehhilfen angewiesen. Regelmäßige Besuche in einer privaten Sauna in Marquardt verschafften ihr Linderung. Im August 2006 soll Heiko H. die Unbekleidete dort gegen ihren Willen geküsst und in den Schritt gefasst haben. Ein anderes Mal soll er ihre Brust massiert haben. Mitten auf dem Freigelände – so die Aussage des vermeintlichen Missbrauchsopfers – habe er sie dann am helllichten Tag vergewaltigt. Das Gericht setzte daraufhin einen Ortstermin an. Danach kam es zu dem Schluss: Es ist kaum möglich, Derartiges unbemerkt in der meist gut besuchten Anlage zu tun. Zahlreiche als Zeugen gehörte Saunabesucher bestätigten, Karina K. verfüge über eine blühende Phantasie. Sie habe schon immer Geschichten erzählt, die unglaubwürdig sind. Niemand habe etwas Verdächtiges bemerkt (PNN berichteten). Der inzwischen von Karina K. getrennt lebende Ehemann glaubte seiner Frau anfangs, wollte sich den Polizisten vorknöpfen, tat es dann doch nicht. Stattdessen riet er seiner Gattin, die Örtlichkeit künftig zu meiden. Sie ging unbeirrt weiter hin. „Ob ich Karina heute noch glauben würde, weiß ich nicht“, erklärte der Mann am zweiten Verhandlungstag.
Ein zum Prozess geladener Facharzt für therapeutische Medizin und Psychosomatik attestierte Karina K.– sie trat im Prozess als Nebenklägerin auf – eine posttraumatische Belastungsstörung mit Erregungszuständen, Angst und Panikattacken. Darüber hinaus leide sie an Depressionen sowie chronischen Rückenschmerzen. Anhaltspunkte für Schizophrenie oder eine Psychose habe er nicht festgestellt, so der Gutachter. Allerdings sei die aus zerrütteten Familienverhältnissen stammende Frau mit 12 Jahren Opfer eines schweren sexuellen Übergriffs geworden. Das erzählte Karina K. weder den Polizisten, die sie nach Erstattung ihrer Anzeige befragten, noch dem ermittelnden Staatsanwalt. Der stellte in seinem Plädoyer klar: „Die Anschuldigungen der Geschädigten wurden immer konkreter, je länger die vermeintlichen Taten zurücklagen.“ Das sei lebensfremd. (*Namen geändert.) Hoga
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