Aus dem GERICHTSSAAL: Freispruch – und doch nicht in Freiheit
14 Jahre muss René N. wegen schwerem sexuellem Missbrauch eines Kindes und Geiselnahme im Brandenburger Gefängnis bleiben.
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14 Jahre muss René N. wegen schwerem sexuellem Missbrauch eines Kindes und Geiselnahme im Brandenburger Gefängnis bleiben. Gestern saß er erneut auf der Anklagebank. Da verließ er den Gerichtssaal allerdings mit einem Freispruch. Die wahre Freiheit wird der Gastronom aber voraussichtlich erst 2015 wiedererlangen. Falsche Verdächtigung, so lautete die aktuelle Anklage. René N. soll wider besseren Wissens behauptet haben, zwei Brandenburger Justizvollzugsbeamte hätten ihn und seinen ebenfalls zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilten Zellengenossen Detlef W. im Sommer vorigen Jahres als „Dreckspack, Abschaum und Kinderschänder“ bezeichnet. Mitgefangene hätten ihn von diesen Äußerungen unterrichtet, erzählte der Angeklagte, der daraufhin über seine Anwältin Strafanzeige bei der Potsdamer Staatsanwaltschaft erstattete.
Mit Fußfesseln und gut bewacht saß Detlef W. auf dem Zeugenstuhl. Ein Mithäftling, habe ihm berichtet, ein Justizbeamter habe ihn und seinen Zellenkumpel René N. in einem Gespräch mit den genannten Beleidigungen bedacht, betonte der Zeuge unter Eid. Der besagte Mitgefangene bestätigte dies, wurde ebenfalls vereidigt. Ein dritter Häftling, von den beiden anderen als Zeuge für die verbalen Entgleisungen eines zweiten Beamten benannt, wollte gestern nichts mehr wissen. „Es gab keinerlei Beschimpfungen. Die genannten Worte sind nicht gefallen“, versicherte der Mann. Auch er musste schwören, die Wahrheit gesagt zu haben.
Die beiden Vollzugsbediensteten beteuerten – ebenfalls unter Eid –, sich keinesfalls in der Wortwahl vergriffen zu haben. „100-prozentig habe ich diese Begriffe nicht geäußert“, erklärte der eine. Der andere ergänzte: „Ich spreche grundsätzlich nicht mit Gefangenen über Gefangene.“
„Dem Angeklagten hätte nachgewiesen werden müssen, dass er die beiden Bediensteten absichtlich falsch verdächtigt hat“, so Amtsrichterin Waltraud Heep. Doch das ließ sich nicht mit der für eine Verurteilung nötigen Sicherheit feststellen. Die ehrverletzenden Äußerungen seien ihm von seinen Mitgefangenen zugetragen worden. Er habe ihnen geglaubt. In diesem Zusammenhang sei es übrigens nicht entscheidend, ob die Beamten, gegen die ebenfalls ermittelt wurde, diese Worte tatsächlich gebraucht haben, führte die Vorsitzende aus. Hoga
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